Frankreich

«Welle des Hasses»: Strafe für Mobbing gegen Brigitte Macron

05. Januar 2026, 14:02 Uhr · Quelle: dpa
Bewährungsstrafen wegen Cybermobbings gegen Brigitte Macron
Foto: Teresa Suarez/EPA POOL via AP/dpa
Im Prozess wegen Cybermobbings von Brigitte Macron wurden die Angeklagten zumeist zu Bewährungsstrafen von sechs Monaten verurteilt. (Archivbild)
Ein Gericht in Paris hat Verurteilungen wegen Cybermobbing gegen Frankreichs First Lady verhängt, um Hass im Internet zu bekämpfen.

Paris (dpa) - Seit Jahren ist Frankreichs First Lady Zielscheibe böswilliger Gerüchte im Internet, jetzt hat ein Gericht in Paris zahlreichen Verantwortlichen die Rote Karte gezeigt. Wegen Cybermobbings gegen Brigitte Macron verhängte das Gericht Haftstrafen von zumeist sechs Monaten auf Bewährung gegen acht Männer und zwei Frauen, zwei Angeklagte erhielten acht Monate auf Bewährung. 

Alle Verurteilten müssen außerdem auf eigene Kosten ein Praktikum zum Respekt anderer Menschen im Internet absolvieren und einige erhielten eine befristete Onlinesperre für die Nutzung der sozialen Medien, die sie für das Cybermobbing genutzt haben. Gemeinsam müssen die Verurteilten eine Entschädigung von 10.000 Euro an Brigitte Macron zahlen, die während des Prozesses und auch der Urteilsverkündung nicht im Gericht anwesend war.

Verschwörungserzählung im Netz

Den Angeklagten wurden zahlreiche böswillige Äußerungen über das Geschlecht der Präsidentengattin sowie über den Altersunterschied zu Emmanuel Macron vorgeworfen. Dabei war teilweise selbst von Pädophilie die Rede. Hintergrund ist die seit der Wahl Macrons zum Präsidenten 2017 in den sozialen Medien kursierende Verschwörungserzählung, wonach Brigitte Macron (72) eine Transfrau sein und als Mann geboren worden sein soll. Die Macrons gingen dagegen schon früher gerichtlich vor.

Brigitte Macron hatte sich am Vorabend der Urteilsverkündung in den Abendnachrichten des Sender TF1 zu dem Cybermobbing gegen sie geäußert. «Ich bin ständig an der Seite von Jugendlichen, um gegen Mobbing zu kämpfen, aber wenn ich nicht mit gutem Beispiel vorangehe, wird es schwierig werden», begründete sie ihr Vorgehen vor Gericht gegen das Mobbing. 

Sie führe noch einen weiteren Prozess gegen zwei Frauen, die behaupteten, sie sei ein Mann. Man dürfe ihre Identität nicht antasten, «das ist unmöglich (...), damit spielt man nicht.»

Richter spricht von «Welle des Hasses»

In seiner Urteilsbegründung sprach der Vorsitzende Richter von einer «Welle des Hasses», der sich die Präsidentengattin seit Jahren ausgesetzt sieht - mit negativen Auswirkungen auf ihre Gesundheit. Brigitte Macron leide unter den im Netz verbreiteten Gerüchten, etwa weil sie bei Auslandsreisen wisse, dass alle Staatschefs von den Verschwörungserzählungen gehört hätten. Und auch ihre Enkelkinder hätten sich schon anhören müssen, dass ihre Oma eigentlich ein Mann sei.

Und an die Angeklagten gerichtet stellte der Richter klar, dass es unerheblich sei, ob sie den Vorsatz gehabt hätten, der First Lady zu schaden. Was für eine Strafbarkeit zähle, sei der Umstand, dass Brigitte Macron sich durch das böswillige Mobbing verletzt gefühlt habe. 

Ihre Tochter Tiphaine Auzière sagte vor Gericht, die weltweit verbreiteten Falschbehauptungen hätten Auswirkungen auf die Gesundheit ihrer Mutter, die angesichts der ständigen Infragestellung ihrer Identität «ständig auf der Hut» sei. Einige Angeklagten hatten sich vor Gericht überrascht gezeigt, dass sie für die Verbreitung der Gerüchte zur Rechenschaft gezogen werden und hatten von «satirischen Posts» gesprochen.

Zu den Angeklagten im Alter von 41 bis 60 Jahren gehören ein in Frankreich bekannter Verschwörungstheoretiker sowie eine Frau, die sich als Medium und Werbefachfrau ausgibt und deren X-Konto inzwischen gesperrt wurde. Sie wird als maßgeblich an der Verbreitung des Gerüchts beteiligt angesehen.

Prozess wegen Verleumdung in den USA

Außer in Frankreich klagen Präsident Macron und Ehefrau Brigitte auch in den USA wegen Verleumdung gegen die rechte US-Influencerin Candace Owens. Die Klage im US-Bundesstaat Delaware richtet sich unter anderem gegen Owens Behauptung, Brigitte Macron sei als Mann geboren worden. Die Franzosen werfen ihr vor, wissentlich Falschbehauptungen verbreitet zu haben. 

Die Macrons seien durch diese Behauptungen zum Opfer einer «globalen Erniedrigungs-Kampagne» geworden, die «invasiv, entmenschlichend und zutiefst unfair» sei, heißt es in der Klage. Owens hielt nach Bekanntwerden der Klage an ihren Aussagen fest. 

Brigitte Macron ist nicht die einzige Präsidentengattin, die Zielscheibe sexistischer Verschwörungstheorien ist. Auch über Michelle Obama, die Ehefrau von Ex-US-Präsident Barack Obama, werden immer wieder sexistische und rassistische Beiträge und die Behauptung verbreitet, sie sei ein Mann.

Prozess (Gericht) / Urteile / Cybermobbing / Internet / Brigitte Macron / Frankreich
05.01.2026 · 14:02 Uhr
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