Aufhebungsvertrag: Finanzielle Aspekte unter der Lupe

24. März 2025, 14:01 Uhr · Quelle: klamm.de
Ein Aufhebungsvertrag ist eine freiwillige Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, um ein Arbeitsverhältnis zu beenden. Der Aufhebungsvertrag ist damit eine Alternative zur Kündigung, wenn man sich über die Beendigung einig ist. Fast immer wird im Aufhebungsvertrag auch eine Abfindung vereinbart. Aber Vorsicht: Die Aufhebungsvereinbarung kann Kündigungsschutzregeln aushebeln und zu einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld führen.

Vergleich Aufhebungsvertrag und Kündigung

Anders als die Kündigung ist der Aufhebungsvertrag eine einvernehmliche Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, um ein Arbeitsverhältnis zu beenden. Er wird auch Auflösungsvertrag oder Aufhebungsvereinbarung genannt. Zwischen Aufhebungsvertrag und Kündigung gibt es vor allem die folgenden drei Unterschiede:

  • Kein Kündigungsschutz: Der Arbeitgeber muss beim Aufhebungsvertrag keine sozialen Kriterien wie Alter, Betriebszugehörigkeit oder Kinder berücksichtigen. Auch besonderen Kündigungsschutz, z. B. bei Schwangerschaft oder Schwerbehinderung, gibt es nicht.
  • Keine Kündigungsfrist: Bei einem Aufhebungsvertrag gibt es keine Kündigungsfrist. Du kannst das Arbeitsverhältnis sofort oder zu einem späteren Zeitpunkt beenden – ganz nach Vereinbarung.
  • Keine Betriebsratsanhörung: Beim Aufhebungsvertrag gibt es keine Mitbestimmung durch den Betriebsrat oder Personalrat, wie es z.B. bei einer Kündigung der Fall wäre. Eine Prüfung durch den Betriebsrat findet also nicht statt.

Mögliche Nachteile eines Aufhebungsvertrag (z.B. beim ALG)

Bevor Du einen Aufhebungsvertrag unterzeichnest, sollten Dir allerdings die folgenden Nachteile und Risiken vor Augen führen:

  • Verzicht auf Kündigungsschutz: Du gibst den Schutz vor sozial nicht gerechtfertigten Kündigungen auf. Auch auf eventuellen Sonderkündigungsschutz für Schwangere, Mitarbeiter in Elternzeit oder Schwerbehinderte verzichtest du.
  • Sperrzeit beim Arbeitslosengeld: Wenn Du den Aufhebungsvertrag ohne Rücksprache mit der Agentur für Arbeit unterschreibst, riskierst Du eine Sperrzeit beim ALG. Die richtige Vertragsformulierung kann dies allerdings vermeiden.
  • Höhere Steuerlast: Durch die Abfindung kann sich Dein Steuersatz erhöhen, was zu einer höheren Steuerzahlung führt. Das hängt davon ab, wann du deine Abfindung auszahlen lässt.

Strategien zur Verhandlung eines Aufhebungsvertrags

Ein wesentlicher Aspekt beim Abschluss eines Aufhebungsvertrags ist die Verhandlung. Sie entscheidet maßgeblich über die Höhe der Abfindung und die sonstigen Modalitäten. Eine gezielte Vorbereitung und der Einsatz passender Argumente können den Verhandlungserfolg vergrößern. Sammle dann Argumente für eine höhere Abfindung, z.B. durch:

  • Recherche nach den üblichen Abfindungshöhen der Branche und der Position
  • Argumentation mit Betriebszugehörigkeit und Leistung
  • Nutzung von Vergleichsfällen
  • Argument der wirtschaftlichen Belastung durch ein abruptes Ausscheiden

Wenn Dir Dein Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag anbietet, solltest Du Dich auch rechtlich beraten lassen. Lass Dich nicht drängen und fordere mindestens drei Werktage Bedenkzeit ein.

Was sollte im Aufhebungsvertrag geregelt sein?

Hier findest Du eine Liste von Punkten, die in einem typischen Aufhebungsvertrag enthalten sein sollten:

  • Beendigungsdatum: Der genaue Termin für das Ende des Arbeitsverhältnisses muss festgelegt sein.
  • Abfindung: Abfindungen sind oft verhandelbar, aber kein Anspruch besteht. Die Höhe orientiert sich an der gesetzlichen Regelung: ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Jahr Betriebszugehörigkeit. Überlege, ob das Angebot fair ist, da Arbeitgeber oft großzügig sein können, um einen Rechtsstreit zu vermeiden.
  • Sprinterklausel: Bei langen Kündigungsfristen kann eine vorzeitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch eine Sprinterklausel vereinbart werden, oft mit zusätzlicher Abfindung.
  • Freistellung: Viele Verträge beinhalten eine Freistellung bis zum Beendigungsdatum, was bedeutet, dass Du nicht mehr arbeiten musst, aber weiterhin Gehalt erhältst.
  • Urlaubstage: Achte darauf, dass alle noch offenen Urlaubstage im Vertrag berücksichtigt werden, besonders wenn diese mit der Freistellung verrechnet werden.
  • Überstunden: Stelle sicher, dass Deine noch offenen Überstunden korrekt berücksichtigt werden, insbesondere wenn eine Freistellung erfolgt.
  • Zeugnis: Der Vertrag enthält oft eine Klausel für ein „wohlwollendes“ Zeugnis. Falls Dir eine gute Note wichtig ist, lass diese konkret festhalten.

Eine rechtliche Beratung sorgt dafür, dass Du alle Aspekte des Aufhebungsvertrags verstehst und keine Nachteile für Dich entstehen.

Unternehmen / Aufhebungsvertrag
24.03.2025 · 14:01 Uhr
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