Apple unter Beschuss: Gericht stoppt CO2-neutrale Werbeaussagen für Smartwatches
Der Technologie-Gigant Apple sieht sich mit einem gerichtlichen Werbeverbot konfrontiert. Das Landgericht Frankfurt entschied, dass Apple die Vermarktung seiner Smartwatches als CO2-neutral nicht fortsetzen darf. Die Entscheidung geht auf eine Unterlassungsklage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) zurück, die Apples Aussagen als irreführendes Greenwashing kritisierte. Gegen das Urteil kann noch Berufung eingelegt werden. Bis dahin muss Apple jedoch auf die umstrittenen Werbeaussagen verzichten – Verstöße würden mit einem satten Ordnungsgeld von 250.000 Euro geahndet.
In der bislang vorgelegten Werbung behauptete Apple, dass die meisten Emissionen bereits vermieden würden und der geringe Restanteil durch Projekte ausgeglichen werde. Diesen Projekten steht die DUH jedoch skeptisch gegenüber. Bereits bei der ersten Verhandlung im Juni wurden Zweifel an der Langfristigkeit der Kompensationsprojekte laut. Konkret wurde ein Aufforstungsprojekt in Paraguay genannt, bei dem erst ein Viertel der Fläche langfristig gesichert ist. Das Gericht hat deutlich gemacht, dass Verbraucher einen langfristigen Zeitraum erwarten – mindestens bis 2045.
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der Umwelthilfe, kritisierte zudem die kurze Nutzungsdauer der Eukalyptusbaum-Pflanzungen. Apple bleibt indes standhaft und betont, dass seine wenig emittierenden Smartwatch-Designs und Innovationen weiterhin die Norm ihrer Nachhaltigkeitsstrategie bilden. Man sei entschlossen, die gesamte Produktlinie bis 2030 CO2-neutral zu gestalten. Die Herausforderungen wachsen: Ab dem nächsten Jahr wird die EU produktbezogene Klimaaussagen strenger regulieren.

