An den Falschen gezahlt…
23. Juli 2025, 09:50 Uhr · Quelle: LifePR
Düsseldorf, 23.07.2025 (lifePR) - Ein Kunde überwies 11.000 Euro vermeintlich an seinen Handwerker. Doch er war an einen Betrüger geraten, der den E-Mail-Account gehackt und Nachrichten gefälscht hatte.
Den Werklohn muss er zum großen Teil trotzdem zahlen, entschied nach Auskunft der ARAG Experten das Landgericht Koblenz (Az.: 8 O 271/22). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie das aktuelle Urteil des LG Koblenz.

