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Amazon-Prime-Preiserhöhung: Noch 2025 Geld zurückfordern

03. Dezember 2025, 12:54 Uhr · Quelle: dpa
Ein Handy mit den Einstellungen der Amazon-Prime-Mitgliedschaft
Foto: Nico Tapia/dpa-tmn
Amazon erhöhte 2022 die Prime-Abo-Preise ohne Zustimmung der Kunden. Wie kann man das Geld zurückfordern?
Viele Kunden können die illegale Preiserhöhung von Amazon Prime anfechten und Geld zurückholen. Die Stiftung Warentest rät, bis Ende 2025 zu handeln, um Rechte zu wahren.

Berlin/ Düsseldorf (dpa/tmn) - Viele Amazon-Prime-Kunden, die ihr Abo vor Herbst 2022 abgeschlossen haben, können wegen einer unrechtmäßigen Preiserhöhung Geld von dem Unternehmen zurückverlangen. Dabei sollte man am besten bis Ende 2025 handeln, rät die Stiftung Warentest. Damit sei sichergestellt, dass die Erstattung von Zahlungen, die bereits 2022 geleistet wurden, nicht verjährt.

Amazon hatte im Herbst 2022 den Prime-Abopreis einseitig erhöht. Kosteten ein Monat Prime bis dahin 7,99 und ein Jahr Prime bis dahin 69 Euro, wurde für ein Monatsabo nach diesem Zeitpunkt ein Euro mehr fällig, fürs Jahresabo waren es 20,90 Euro mehr.

Dass diese Preiserhöhung rechtswidrig war, hatte das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf festgestellt (Az. I-20 U 19/25). Die Klage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen war bereits vor dem Landgericht erfolgreich gewesen.

Wer bekommt die Erstattung?

Die Erstattung der gezahlten Differenz zwischen altem und neuem Abopreis können Kunden und Kundinnen verlangen, die das Monats- oder Jahres-Abo noch zum alten Preis abgeschlossen und der Preiserhöhung nicht zugestimmt haben.

Als Zustimmung gilt, wenn Prime-Abonnenten nach Ansage der neuen Preise vom Jahres- aufs Monats-Abo oder umge­kehrt gewechselt haben, erklärt die Stiftung Warentest.

Was können Betroffene tun?

Sie müssen die Zahlung schriftlich einfordern. Die Stiftung Warentest bietet dafür auf ihrer Webseite einen Musterbrief mit Hinweisen zum Ausfüllen an. 

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen plant wegen der Preiserhöhung außerdem eine Sammelklage. Interessierte können sich auf der Webseite der Verbraucherzentrale für einen Newsletter rund um die geplante Klage anmelden.

Und was ist mit Zinsen?

Das OLG-Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Revision zum Bundesgerichtshof wurde zugelassen. Bis also höchstrichterlich entschieden ist, könnten noch Monate oder mehr als ein Jahr vergehen. So lange müssen Betroffene im Zweifel auf eine Rückzahlung warten.

Tipp: Sichern Sie sich zusätzlich zur Erstattung auch das Recht auf Verzugszinsen. Dafür muss Amazon ultimativ zur Zahlung aufgefordert werden, wie es auch im Musterbrief der Warentester steht.

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03.12.2025 · 12:54 Uhr
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