Adidas' Klimaneutralitätsversprechen gerät ins Zwielicht
Ein jüngstes Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth wirft ein kritisches Licht auf die Werbebotschaft von Adidas bezüglich ihrer Klimaneutralitätsziele bis 2050. Die Deutsche Umwelthilfe hatte hier Klage eingereicht, da sie die ehemals auf der Unternehmenswebseite prangende Aussage als irreführend und unzulässig betrachtete. Adidas hat die umstrittene Formulierung bereits im August 2024 angepasst, jedoch bleibt die Diskussion über die tatsächlichen Maßnahmen zum Erreichen der Klimaneutralität präsent.
Laut Gerichtsbeschluss habe Adidas es versäumt, klar darzulegen, wie die Klimaneutralität erreicht werden soll. Der Eindruck, dies allein durch Emissionsreduktion erzielen zu können, wurde als trügerisch eingestuft. Tatsächlich plant das Unternehmen auch den Einsatz von Kompensationszertifikaten, um die gesetzten Ziele zu erreichen. Diese Strategie wurde von der Deutschen Umwelthilfe scharf als "Greenwashing" kritisiert und es sei wahrscheinlich, dass ein erheblicher Teil des Ziels auf Kompensationsprojekten basieren wird.
Adidas bleibt in seiner Reaktion gelassen und betont die Fortführung seiner bestehenden Ziele. Die Einsparziele bis 2030 sollen komplett durch eigene Maßnahmen erreicht werden, während bis 2050 eine 90-prozentige Emissionsreduktion intern angestrebt wird. Ein Sprecher des Unternehmens zeigte sich optimistisch über die Fortschritte, da seit 2022 eine Senkung der absoluten Emissionen, einschließlich der Lieferkette, um 20 Prozent verzeichnet wurde.
Allerdings bleibt der Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe, Jürgen Resch, bei seiner kritischen Haltung und wirft Adidas Täuschung vor. Er bezeichnet den verstärkten Einsatz von Kompensationsprojekten als eine Art "modernen Ablasshandel", der Kunden in ihrer Erwartungshaltung enttäuschen würde. Das Urteil zwingt Adidas zu keiner weiteren Handlung, aber die Diskussion um die Glaubwürdigkeit von Umweltversprechen großer Unternehmen bleibt angefacht.

