Abtreibung: Schwarz-Rot streitet über Auslegung des Koalitionsvertrags

21. Juli 2025, 21:25 Uhr · Quelle: dts Nachrichtenagentur
In Berlin diskutieren Union und SPD hitzig über die Auslegung des Koalitionsvertrags hinsichtlich der Kostenübernahme für Abtreibungen. Der Konflikt könnte weitreichende Auswirkungen auf die rechtliche Situation haben.

Berlin - Zwischen Union und SPD ist wohl ein Konflikt über die Auslegung des Koalitionsvertrages zum Thema Abtreibungen entbrannt. Das berichtet die "Welt".

In der Endfassung des Vertrages hatten sich die Koalitionäre darin für eine Verbesserung der Versorgungssituation von Frauen in Konfliktsituationen geeinigt: "Wir erweitern dabei die Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung über die heutigen Regelungen hinaus." Nach Ansicht der SPD-Kandidatin für das Bundesverfassungsgericht, Frauke Brosius-Gersdorf, macht diese Formulierung eine Legalisierung von Abtreibungen in der Frühphase der Schwangerschaft nötig, da eine Leistungspflicht der Krankenkassen nur für rechtmäßige Abbrüche bestehe.

Die CDU/CSU im Bundestag widersprach dieser Auffassung in der "Welt": Mit der Formulierung im Koalitionsvertrag sei lediglich die Verbesserung der finanziellen Unterstützung für bedürftige Frauen gemeint. "Bei geringem Einkommen werden die Kosten schon heute von den Bundesländern aus Steuermitteln übernommen. In dem Antragsverfahren sind die Krankenkassen das Scharnier, sie leiten die Anträge an die staatlichen Stellen weiter. Nichts anderes ist gemeint, wenn im Koalitionsvertrag von einer Erweiterung der Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung `über die heutige Regelung hinaus` die Rede ist", sagte Rechtspolitikerin Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU) der "Welt".

Eine Übernahme des Schwangerschaftsabbruchs in den regulären Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen lehne die Union ab. "Es gibt auch keinen Anlass zu Interpretationen, dass die Union von der Rechtslage abrücken will", sagte Winkelmeier-Becker. "Eine Veränderung bei Paragraf 218 ist nicht vereinbart und stünde im klaren Widerspruch zur Schutzpflicht des Staates gegenüber dem Ungeborenen und zur Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes."

"Im Koalitionsvertrag haben wir vereinbart, dass wir die Kostenübernahme von Schwangerschaftsabbrüchen über die aktuelle Regelung hinaus erweitern. Für mich bedeutet das, dass wir diese zu einer Kassenleistung machen wollen", sagte hingegen die SPD-Rechtspolitikerin Carmen Wegge der "Welt". "Dafür wäre es tatsächlich erforderlich, den Schwangerschaftsabbruch in der Frühphase zu legalisieren, weil rechtswidrige Eingriffe nicht über die Krankenkassen finanziert werden können. Hier hat Frau Brosius-Gersdorf recht."

Mit ihrem fraktionsübergreifenden Gesetzentwurf, Schwangerschaftsabbrüche in der Frühphase zu legalisieren, hätten SPD, Grüne und Linke sich vor der Bundestagswahl zwar nicht durchsetzen können - auch weil die Zeit gefehlt habe, so Wegge. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) habe aber im Zuge der Debatte gesagt, dass er dazu bereit sei, nach der Wahl über eine Legalisierung des Schwangerschaftsabbruchs zu reden, so Wegge. "Daran werden wir ihn auch messen. Wir haben jetzt vier Jahre Zeit, ausführlich darüber zu diskutieren."

Hintergrund: In seiner Sommerpressekonferenz am Freitag hatte Merz gesagt, die Verabredungen des Koalitionsvertrags sollten ohne Abstriche kommen. "Welche Rechtsfolgen das hat, möglicherweise auch auf den Paragrafen 218 des Strafgesetzbuches, kann ich jetzt nicht abschließend beurteilen." Derzeit seien Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland rechtswidrig, blieben aber unter bestimmten Umständen straffrei, so Merz. "Ob diese Konstruktion geändert werden muss, wenn wir im Sozialrecht und im Krankenkassenrecht etwas ändern, vermag ich im Augenblick nicht zu beantworten. Meine Vermutung ist, wir werden daran, jedenfalls deswegen, nichts ändern müssen."

Vermischtes / Deutschland / Gesundheit
21.07.2025 · 21:25 Uhr
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