Was tun im Pflegefall?

(lifepr) Stuttgart, 11.05.2015 - Dass das Thema Pflege immer relevanter wird, hat auch die Politik erkannt und mit dem aktuellen Pflegestärkungsgesetz die erste Stufe der Pflegereform verabschiedet: Pflegebedürftige sollen künftig höhere Leistungen erhalten - die gesetzlichen Pflegebeiträge wurden dafür zu Beginn dieses Jahres um 0,3 Prozent auf 2,35 Prozent angehoben.

Ein weiteres Ziel des Pflegestärkungsgesetzes ist der Ausbau der ambulanten Betreuung und der Leistungen im Pflegeheim. So sollen beispielsweise zu Hause betreute Patienten leichter vorübergehend in Pflegeheimen untergebracht werden können.

Die Unterstützung Pflegebedürftiger durch den Staat wird zwar schrittweise besser, reicht aber bei Weitem nicht aus, um alle anfallenden Kosten abzudecken. Daher rät die Württembergische Krankenversicherung, ein Unternehmen der Wüstenrot & Württembergische-Gruppe, bereits in jungen Jahren zum Abschluss einer privaten Pflegetagegeldversicherung, die die gesetzlichen Leistungen ergänzt.

Wer legt fest, ob man pflegebedürftig ist?

In den meisten Fällen tritt Pflegebedürftigkeit plötzlich ein. Betroffen sind vor allem Menschen in fortgeschrittenem Alter. Aber auch junge Menschen können durch einen Unfall oder durch eine Krankheit von einem Tag auf den anderen zum Pflegefall werden. Als pflegebedürftig gilt nach der Definition des Pflegeversicherungsgesetzes, wer in der Folge einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit in den Bereichen der Körperpflege, der Ernährung, der Mobilität und der hauswirtschaftlichen Versorgung eingeschränkt ist.

Wer dann Pflegegeld beantragen möchte, muss zunächst bei der jeweils zuständigen Pflegekasse einen Antrag auf Gewährung einer Pflegestufe stellen. Ist die Berechtigung formell geprüft, übergibt die Pflegekasse die Beurteilung des jeweiligen Falles an den medizinischen Dienst der Krankenkasse (MDK). Dessen Mitarbeiter stimmen kurzfristig einen Termin mit dem Pflegebedürftigen bzw. seinen Angehörigen ab, um sich vor Ort ein Bild von dem konkreten Fall zu machen und gegebenenfalls die Einstufung in eine Pflegestufe zu befürworten.

Wer kommt in welche Pflegestufe?

Je nach Umfang des Hilfebedarfs werden Pflegebedürftige in eine von drei Stufen eingeteilt:

Pflegestufe 1 - Erhebliche Pflegebedürftigkeit.

- Mindestens einmal täglich Hilfebedarf bei der Grundpflege (Körperpflege, Ernährung oder Mobilität).

- Mehrfache Hilfe pro Woche bei der hauswirtschaftlichen Versorgung.

- Wöchentlicher Zeitaufwand beträgt im Tagesdurchschnitt mindestens 90 Minuten.

Pflegestufe 2 - Schwerpflegebedürftigkeit.

- Mindestens dreimal täglich Hilfebedarf bei der Grundpflege (Körperpflege, Ernährung oder Mobilität).

- Mehrfache Hilfe pro Woche bei der hauswirtschaftlichen Versorgung.

- Wöchentlicher Zeitaufwand beträgt im Tagesdurchschnitt mindestens drei Stunden.

Pflegestufe 3 - Schwerstpflegebedürftigkeit.

- Rund um die Uhr Hilfebedarf bei der Grundpflege (Körperpflege, Ernährung oder Mobilität).

- Mehrfache Hilfe pro Woche bei der hauswirtschaftlichen Versorgung.

- Wöchentlicher Zeitaufwand beträgt im Tagesdurchschnitt mindestens fünf Stunden.

Wer finanziert die Pflege?

Die finanzielle Unterstützung durch die Pflegekasse unterscheidet sich je nach Pflegestufe und Art der Pflege. Wer im Heim lebt oder zu Hause von professionellen Pflegediensten versorgt wird, erhält aus der Pflegekasse maximal 1.612 Euro im Monat. Das reicht für die Versorgung oftmals nicht aus. Um finanzielle Härten im Pflegefall abzumildern, ist es ratsam, eine private Pflegetagegeldversicherung abzuschließen. Wer zum Beispiel im Alter von 30 Jahren den von Finanztest in seiner Ausgabe 5/2015 mit "sehr gut" bewerteten Tarif PremiumPlus der Württembergischen Krankenversicherung abschließt und ein Tagegeld in Höhe von 50 Euro vereinbart, zahlt einen monatlichen Beitrag von 20,50 Euro. Grundsätzlich gilt: Wer sich schon in jungen Jahren für die private Pflegevorsorge entscheidet, zahlt deutlich niedrigere Beiträge und sorgt so für die finanzielle Absicherung des Pflegefalls.
Finanzen & Versicherungen
[lifepr.de] · 11.05.2015 · 17:29 Uhr
[1 Kommentar]
 
Prozess: 14-Jähriger soll Gleichaltrigen getötet haben
Würzburg (dpa) - Mindestens 14 weiße Luftballons, einer für jedes Lebensjahr eines getöteten […] (03)
Hardware für Videospiele im Auto: Wie gefährlich ist der neue Trend?
Während es seit einer gefühlten Ewigkeit bei Fahrzeugen der entsprechenden Preiskategorie, für […] (04)
«The Quarry»: Ein Horrorfilm zum Spielen
Berlin (dpa/tmn) - Die perfekte Mischung aus Gaming und Film - das bietet «The Quarry». In dem […] (00)
Iris Klein: Viel Geld für die Scheidung von Peter
(BANG) - Iris Klein will für ihre Scheidung eine größere Summe zahlen. Die Ex-Dschungelcamperin […] (02)
MasterCard schraubt Jahresprognose runter
MasterCard hat nach einem starken ersten Quartal die Erwartungen für das gesamte Geschäftsjahr […] (00)
Rosamund Pike: Sie spielt in 'Now You See Me 3' mit
(BANG) - Rosamund Pike hat sich dem Cast von 'Now You See Me 3' angeschlossen. Die konkrete […] (00)
 
 
Suchbegriff

Diese Woche
Letzte Woche
Vorletzte Woche
Top News