Was tun bei einer Strompreiserhöhung
Die Stromanbieter haben die Verbraucher schon langsam daran gewöhnt, dass sie jedes Jahr die Strompreise erhöhen. Die meisten Strompreiserhöhungen finden am Jahresende statt, doch immer wieder kommt auch zu den Erhöhungen im Laufe des Jahres. Die Verbraucher müssen jedoch nicht tatenlos zusehen, wie sie Jahr für Jahr für die Stromlieferung mehr Geld bezahlen. Man kann dagegen aktiv vorgehen, indem man beispielsweise zu einem anderen Stromanbieter wechselt, bei dem man einen günstigeren Stromtarif bekommen kann. Auch wenn gerade keine Preiserhöhung von dem Energieversorger angekündigt wurde, lohnt es sich einen Blick ins Internet zu werfen und online, beispielsweise bei stromanbieter.net, die Angebote der Stromanbieter vergleichen und den günstigsten herauszusuchen.
Der Wechsel zum anderen Stromanbieter
Kündigt ein Stromanbieter eine Preiserhöhung an, hat man als Kunde das Recht, den Vertrag zu kündigen und zu einem anderen Anbieter zu wechseln. Das kann man bequem online durchführen, die anfallenden Formalitäten, wie etwa Kündigung des alten Stromanschlusses, übernimmt der neue Anbieter. Manche Stromversorger bieten den neuen Kunden die Möglichkeit an, den Vertrag online abzuschließen.
Die Kündigungsfristen beachten
Wie bereits erwähnt, bei Strompreiserhöhungen hat der Kunde das Recht, den Vertrag zu kündigen. Das geschieht im Rahmen des Sonderkündigungsrechtes. In solchen Fällen ist die Kündigungsfrist meistens sehr kurz und beträgt im Schnitt nur zwei Wochen. Beim Anbieterwechsel kümmert sich zwar der neue Stromanbieter um die Kündigung, man sollte jedoch wegen der kurzen Kündigungsfrist die Sache lieber selbst in die Hand nehmen. Das sollte man vor allem dann tun, wenn sich der alte Vertrag andernfalls um mehrere Monate verlängern würde. Nur dann, wenn der alte Vertrag monatlich kündbar ist, muss man sich nicht unbedingt selbst drum kümmern.
Preisgarantie als Schutz vor Strompreiserhöhungen
Wenn jemand nicht bei jeder Strompreiserhöhung den Anbieter wechseln will, der sollte einen Tarif mit der sogenannten Preisgarantie wählen. Aufgrund der Preisgarantie versichert der Anbieter, die Preise in einem bestimmten Zeitraum nicht zu erhöhen. Man sollte jedoch dabei darauf achten, dass Preisgarantien meistens als Netto-Preise gelten. Eine Steuererhöhung könnte also automatisch zu einer Strompreiserhöhung führen.
Ankündigung einer Strompreiserhöhung
Strompreiserhöhungen müssen immer nach StromGVV (Stromgrundversorgungsverordnung) schriftlich erfolgen, eine E-Mail-Benachrichtigung oder Ankündigung per Zeitungsanzeige reicht dafür nicht. Das gilt auch für Stromtarife in Sonderverträgen. Das hat bereits in den Jahren 2009 und 2010 der Bundesgerichtshof (BGH) in mehreren Urteilen festgestellt: Energieversorger dürfen ihre Strompreise nur dann erhöhen, wenn sie die Anpassungsregelungen der StromGVV ohne Änderungen in die Sonderverträge übernehmen. Andere Preisänderungen sind unwirksam und dürfen ignoriert werden.

