Was sich zum 1. Januar ändert - Teil 3
VERBRAUCHERSCHUTZ: Ab 1. Januar müssen Banken Beratungsgespräche über Geldanlagen protokollieren und das Protokoll dem Kunden aushändigen. Damit sollen Verbraucher mehr Möglichkeiten haben, eine falsche Beratung nachzuweisen. Schadenersatzansprüche nach Falschberatung verjähren nicht mehr wie bisher drei Jahre nach Vertragsschluss. Die Frist beginnt erst, wenn der Anleger vom Schaden erfährt - endet allerdings nach zehn Jahren.
ENERGIE: Intelligente Zähler für den Strom- und Gasverbrauch werden Pflicht. Sie sollen unnötigen Energieverbrauch erkennen und vermeiden helfen - damit Geld und auch das Ablesen ersparen.
ERBRECHT: Für Erbschaften gelten von 2010 an neue Regeln. Mit der Reform soll der Wille der Erblasser gestärkt werden. Die Pflege von Eltern und Großeltern wird besser honoriert, die Fristen für die Verjährung von Ansprüchen werden verkürzt. Das neue Gesetz will die möglichen Gründe für eine Enterbung im mehr als 100 Jahre alten Erbrecht den Wertvorstellungen des 21. Jahrhunderts anpassen.
BLEIBERECHT: Das Bleiberecht für Ausländer mit einer Aufenthaltserlaubnis auf Probe wird zum 1. Januar um zwei Jahre bis Ende 2011 verlängert. Ohne diesen Beschluss der Innenminister von Bund und Ländern hätte Anfang 2010 etwa 30 000 Flüchtlingen der Rückfall in die Duldung und damit möglicherweise eine Abschiebung gedroht.
RECHTSSCHUTZ VON UNTERSUCHUNGSHÄFTLINGEN: Bislang musste ein Festgenommener erst nach Beginn der Verhandlung über seine Rechte belehrt werden. Jetzt muss dies unverzüglich passieren. Auch ein Pflichtverteidiger muss dem Häftling sofort zur Seite gestellt werden und nicht erst wie bisher nach maximal drei Monaten.