Vorratsdatenspeicherung - Laut Bundesdatenschützerin nicht mit Grundrechten vereinbar

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung im April 2014 aufgehoben. Als Begründung hatte der EuGH genannt, dass die gespeicherten Daten nicht auf bestimmte Personenkreise oder zeitlich beziehungsweise geografisch beschränkt gespeichert werden sollten. Da die EU-Bürger so das Gefühl haben müssten, ständig überwacht zu werden, sei dies ein besonders schwerwiegender Eingriff in die Grundrechte. Laut dem Gericht müssten sich solche Maßnahmen daher »auf das absolut Notwendige beschränken«. Genau diesen Punkt hält nun auch die Bundesdatenschützerin Andrea Voßhoff nicht mit den neuen Leitlinien zur Vorratsdatenspeicherung vereinbar, die Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) vorgelegt hatte.

Es sei nicht zu erkennen, dass die engen Vorgaben des EuGH in den Leitlinien berücksichtigt wurden, so Voßhoff. Bemerkenswert ist, dass Voßhoff noch als CDU-Abgeordnete eine Befürworterin der Vorratsdatenspeicherung war und ihre Ernennung zur Bundesdatenschützerin von Netzpolitikern deswegen stark kritisiert worden war. Währenddessen meldet Heise, dass die Bundesregierung das neue Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung besonders schnell umsetzen will. Der Entwurf der Regierung soll dem Bundesrat zugeleitet werden, damit sowohl Bundestag als auch Bundesrat parallel darüber beraten könnten.

Laut Thomas Strobl, Vizevorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, soll das Gesetz damit noch vor der Sommerpause durch den Bundestag verabschiedet werden. Zwar gibt es im Bundesrat mehrere Länder, in denen die Grünen und die Linken mitregieren und die die Vorratsdatenspeicherung ablehnen. Doch das neue Gesetz soll anscheinend keine Zustimmung des Bundesrates benötigen, so dass ein Veto überstimmt werden könnte. Sollte das Gesetz beschlossen werden, haben schon jetzt mehrere Politiker angekündigt, erneut vor dem Bundesverfassungsgericht dagegen zu klagen.
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BFDI
Heise
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[onlinewelten.com] · 22.04.2015 · 09:14 Uhr
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