Ermittlungen

Vorladung für Elon Musk – Durchsuchung bei X in Frankreich

03. Februar 2026, 23:00 Uhr · Quelle: dpa
Elon Musks Online-Plattform X
Foto: Algi Febri Sugita/ZUMA Press Wire/dpa
Die Räume der Online-Plattform X sind von der französischen Justiz durchsucht worden. (Symbolbild)
Frankreichs Justiz lässt gegenüber der Plattform X die Muskeln spielen. Ermittler durchsuchen den Sitz in Paris – Vorwürfe betreffen Deepfakes und Holocaustleugnung. Jetzt soll Musk in Paris aussagen.

Paris (dpa) - Die Justiz in Paris hat Räumlichkeiten von Elon Musks Online-Plattform X in Frankreich durchsuchen lassen. Im Zuge laufender Ermittlungen gegen das soziale Netzwerk seien außerdem Vorladungen an den Tech-Milliardär sowie die frühere X-Chefin Linda Yaccarino zur Vernehmung am 20. April in der französischen Hauptstadt verschickt worden, teilte die Pariser Staatsanwaltschaft mit. Musk sprach bei X von einer «politischen Attacke». 

Worum drehen sich die Ermittlungen gegen X in Frankreich?

Die Pariser Staatsanwaltschaft ermittelt seit rund einem Jahr gegen X wegen des Vorwurfs, dass Algorithmen in dem sozialen Netzwerk verändert worden sein sollen, um rechtsextremen Inhalten mehr Aufmerksamkeit zu bescheren.

Neu sind seit Kurzem auch Vorwürfe wegen Holocaustleugnung und sexualisierter Abbildungen. Dabei geht es um vom KI-Chatbot Grok erstellte Bilder von Frauen und Kindern, sogenannte Deepfakes. Deepfakes sind mit Hilfe von KI erstellte Videos, Bilder oder Audio-Dateien, die täuschend echt wirken, es aber nicht sind.

Paris will Betrieb der Plattform X im Einklang mit dem Gesetz

Die Ermittlungen verfolgten einen konstruktiven Ansatz und hätten das Ziel, einen Betrieb der Plattform X in Frankreich im Einklang mit den französischen Gesetzen zu gewährleisten, sagte die Pariser Staatsanwältin Laure Beccuau. Die Vorladung von Musk und Yaccarino solle den beiden die Möglichkeit geben, ihren Standpunkt und gegebenenfalls die geplanten Maßnahmen zur Einhaltung der Vorschriften darzulegen. Bei der Durchsuchung seien auch Mitarbeiter der europäischen Polizeibehörde Europol dabei gewesen, hieß es.

Wie funktioniert die Vorladung von Musk durch die Pariser Justiz?

Die von der Staatsanwaltschaft gewählte Vorladung von Musk und der Ex-Geschäftsführerin zu einer freien Anhörung ist ein in Frankreich vergleichsweise vorsichtiger Schritt für eine Vernehmung. Ein Verdächtiger wird dabei für die Dauer seiner Vernehmung nicht in Polizeigewahrsam genommen und kann den Ort der Befragung jederzeit aus freien Stücken verlassen. Die Möglichkeit der freien Vernehmung gibt es auch für Zeugen.

Welchen Status Musk und Yaccarino in den Ermittlungen haben, präzisierte die Staatsanwaltschaft nicht. Beide würden in ihrer Eigenschaft als faktische und rechtliche Geschäftsführer der Plattform X zum Zeitpunkt der Vorwürfe vorgeladen. Als Zeugen sollten vom 20. bis zum 24. April auch Beschäftigte der Plattform vorgeladen werden, ergänzte die Staatsanwaltschaft.

X: Redefreiheit bedroht

X entgegnete, die Vorwürfe seinen «unbegründet». Das Unternehmen bestreite «jegliches Fehlverhalten». Die Durchsuchung gefährde die Redefreiheit und X wolle die eigenen Grundrechte sowie die der Nutzer verteidigen.

Musk ist für rechte politische Ansichten bekannt. Er behauptet schon länger, dass in Europa die Redefreiheit in Bezug auf solche Meinungen eingeschränkt werde. Rückendeckung bekam er dabei zum Teil vom US-Vizepräsidenten JD Vance.

Druck auch von der EU auf X

Zuletzt hatte auch die EU den Druck auf die Plattform X erhöht. Im Zuge von Ermittlungen forderte die EU-Kommission die US-Firma zu Jahresbeginn auf, interne Dokumente zur künstlichen Intelligenz Grok nicht zu vernichten, sondern bis Ende des Jahres aufzubewahren. Es gebe Zweifel daran, ob das Unternehmen sich an europäische Digitalgesetze halte. Ein EU-Kommissionssprecher betonte Anfang Januar: «Wir haben beobachtet, wie Grok antisemitische Inhalte und in jüngerer Zeit auch sexuelle Darstellungen von Kindern generiert hat. Das ist illegal. Das ist inakzeptabel.»

Eine Deaktivierung von Grok in der EU zu erwirken, sei nicht das Ziel der EU-Kommission und eher ein letztes Mittel. «Wir sind nicht hier, um den Bürgern zu sagen, welche Plattform sicherer oder besser zu verwenden ist», sagte der Sprecher.

EU betreibt bereits mehrere Verfahren gegen Musks Plattform

Gegen Musks Plattform X laufen auf Grundlage europäischer Digitalgesetze bereits mehrere Untersuchungen und Verfahren. Erst Anfang Dezember hatte die EU gegen Musks Online-Plattform wegen Transparenzmängeln eine Strafe von 120 Millionen Euro verhängt. Der US-Firma könnten weitere Strafen drohen. So haben die europäischen Internetwächter X ebenfalls seit Dezember 2023 im Visier, weil die Plattform im Verdacht steht, nicht genug gegen illegale Inhalte oder Desinformation zu tun. Musk hatte im Herbst 2022 den Kurznachrichtendienst Twitter für rund 44 Milliarden Dollar gekauft und später zu X umgebaut.

EU-Digitalgesetze sorgen für Spannungen mit den USA

In Anbetracht der seit Jahren andauernden Ermittlungen halten Kritiker der EU seit Längerem vor, ihre Digitalregeln nicht konsequent genug durchzusetzen. Gleichzeitig behauptet die US-Regierung von Präsident Donald Trump, Brüssel betreibe Zensur.

Washington verhängte kurz vor Weihnachten als Reaktion auf europäische Maßnahmen Einreiseverbote gegen den früheren EU-Kommissar Thierry Breton und andere Europäer. Breton ist ein Architekt der EU-Digitalgesetze.

Ermittlungen auch in Großbritannien

In Großbritannien leitete unterdessen der Datenschutzbeauftragte eine Untersuchung wegen sexualisierter Bilder und Videos durch den KI-Chatbot Grok in der Plattform X ein. Der Schritt folge Berichten über die Erstellung solcher Bilder ohne Zustimmung der Betroffenen durch Grok, einschließlich von Kindern, hieß es in einer Mitteilung des Information Commissioner’s Office (ICO). Zuvor hatte bereits der britische Premierminister Keir Starmer entsprechende Bilder harsch verurteilt. «Das ist eine Schande. Es ist widerlich. Und es darf nicht toleriert werden.»

Was macht Deutschland?

In Deutschland gibt es bisher keine vergleichbaren Ermittlungen gegen Grok. Die Bundesnetzagentur verwies nach dpa-Anfrage auf die Zuständigkeiten. Für X seien die Aufsichtsperson am Sitz des Anbieters in der EU - im Fall von X also Irland - und die EU-Kommission zuständig. Dorthin würden Hinweise zu rechtswidrigen Inhalten weitergeleitet, hieß es.

Computer / Internet / Software / Justiz / Frankreich / USA / Elon Musk
03.02.2026 · 23:00 Uhr
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