Verpasste Gelegenheit: Keine neuen Cybersicherheitsregeln vor der Bundestagswahl
In einem bedeutsamen Moment vor der Bundestagswahl ist es dem Bundestag nicht gelungen, strengere Sicherheitsvorgaben zu verabschieden, die wichtige Anlagen und Unternehmen schützen sollen. Vertreter von SPD, Grünen und FDP bestätigten das Scheitern der Gespräche.
Die Umsetzung der europäischen NIS-2-Richtlinie, die mehr Cybersicherheit in Unternehmen und Institutionen etablieren soll, bleibt damit zunächst auf der Strecke. Geplant war ein 'Kritis-Dachgesetz', das verpflichtende Standards für kritische Infrastrukturen implizieren würde, um Deutschland besser gegen Sabotageakte, Terroranschläge und die Folgen von Naturkatastrophen zu rüsten.
Zu den betroffenen Einrichtungen gehören unter anderem Energie- und Verkehrsunternehmen sowie Telekommunikationsdienste, Krankenhäuser und Kläranlagen. Die Dringlichkeit eines besseren Schutzes gegenüber hybriden Angriffen, die von Propaganda bis hin zu Cyberattacken reichen, wurde von den Grünen-Politikern Konstantin von Notz und Misbah Khan hervorgehoben.
Ihre Einschätzung ist eindeutig: 'Die bittere Wahrheit ist, dass viele Monate ohne einheitlichen Schutz vergehen werden, bis in einer neuen Legislaturperiode Maßnahmen eingeleitet werden können.' Besonders für die kommende Bundesregierung müsse der Schutz kritischer Infrastrukturen höchste Priorität haben.
Kritik wurde an SPD und FDP geübt, sie hätten sich gegenüber Kompromissvorschlägen verschlossen gezeigt. Von der SPD beklagte der innenpolitische Sprecher Sebastian Hartmann das Nichtzustandekommen des 'NIS 2-Gesetzes', das ein zentraler Pfeiler für die Cybersicherheit hätte sein können, und erhob Vorwürfe gegenüber der FDP wegen überzogener Forderungen.
Manuel Höferlin, innenpolitischer Sprecher der FDP, lobte den Entwurf der Bundesregierung als solide, betonte jedoch den erheblichen Bedarf an Nachbesserungen, um zukünftige Bedrohungen adäquat addressieren zu können.

