Verfassungswidrige Besoldung in Berlin: Bundesverfassungsgericht zieht klare Linien
Die Entlohnung vieler Berliner Beamter stand über Jahre hinweg im Konflikt mit dem Grundgesetz, wie das Bundesverfassungsgericht nun in Karlsruhe entschied. Zwischen 2008 und 2020 waren die Regelungen zur Besoldung insbesondere der Besoldungsordnung A nicht verfassungskonform.
Die Thematik der Besoldung betrifft die Vergütung von Beamten, Richtern und Soldaten, die gemäß dem Grundgesetz so gestaltet sein muss, dass sie einen angemessenen Lebensunterhalt im aktiven Dienst, bei Invalidität und im Alter sicherstellt. In mehreren Bundesländern schwelt seit Jahren ein Streit über die Höhe der Besoldung, der regelmäßig vor dem Bundesverfassungsgericht landet. Seit 2015 haben die Richter in Karlsruhe einen Rahmen geschaffen, der festlegt, wann die Vergütung amtsangemessen ist.
Ein wesentlicher Punkt dabei ist, dass sie mindestens 15 Prozent über dem Niveau der Grundsicherung liegen muss. Der aktuelle Beschluss des Bundesverfassungsgerichts führt einen dreistufigen Prüfprozess ein, um festzustellen, ob die Besoldung verfassungswidrig ist.
Zuerst wird die Einhaltung der Mindestbesoldung untersucht. Im zweiten Schritt wird geprüft, ob die Besoldung sich entsprechend der wirtschaftlichen und finanziellen Gesamtlage sowie dem allgemeinen Lebensstandard entwickelt hat. Sollte in diesen beiden Schritten ein Verstoß festgestellt werden, folgt die dritte Prüfung, ob dieser ggf. verfassungsrechtlich zu rechtfertigen ist.

