Verfassungsschutz erklärt AfD zur gesichert rechtsextremistischen Partei
Der Verfassungsschutz hat nach intensiver Prüfung die AfD als eine eindeutig rechtsextremistische Partei eingestuft. Diese Entscheidung stellt fest, dass die Partei aktiv gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet ist. Die Diskussion über ein mögliches Verbotsverfahren für die Partei ist damit neu entfacht, wobei der scheidende Kanzler Olaf Scholz zur Vorsicht vor überhasteten Schritten mahnt.
Bundesinnenministerin Nancy Faeser betonte die Unabhängigkeit des Verfassungsschutzes bei dieser Bewertung und wies politischen Einfluss zurück. Die Reaktion der Parteivorsitzenden Tino Chrupalla und Alice Weidel ist erwartungsgemäß ablehnend; sie sehen darin eine politisch motivierte Diskreditierung und haben juristische Schritte eingeleitet, indem sie Abmahnungen gegen das Bundesamt erließen.
Politisch wird die Entscheidung des Verfassungsschutzes unterschiedlich aufgenommen. Während Politiker wie Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther und die Christlich-Demokratische Arbeitnehmerschaft Deutschlands ein schnelles Verbotsverfahren fordern, mahnen Vertreter der Grünen zu Besonnenheit und betonen die hohen verfassungsrechtlichen Hürden für ein solches Vorgehen. Sahra Wagenknecht kritisierte die Neubewertung als fraglich und kontraproduktiv.
Zugleich erklärt der Verfassungsschutz, dass die AfD durch ein Volkverständnis geprägt sei, das menschenwürdigungsverachtend sei. Zahlreiche Stimmen, wie die von Bundestagsvizepräsidentin Andrea Lindholz, fordern nun Schritte, um die AfD in repräsentativen Positionen einzuschränken.
Obwohl ein formelles Parteiverbot noch nicht beschlossen ist, könnten Bundestag, Bundesregierung oder Bundesrat ein solches beim Bundesverfassungsgericht beantragen. Die rechtlichen Auseinandersetzungen, die bisher auch schon vor Gericht geführt werden, dürften somit weitergehen.

