Verbraucherschützer gehen gegen Handgepäck-Gebühren in die Offensive
In der Luftfahrtbranche geraten derzeit zahlreiche Fluggesellschaften in das Visier europäischer Verbraucherschutzorganisationen. Grund dafür sind zusätzliche Gebühren, die auf vielen Flügen für bestimmtes Handgepäck erhoben werden. Der europäische Dachverband der Verbraucherschützer, Beuc, hat nun angekündigt, eine formelle Beschwerde bei der EU-Kommission einzureichen.
Man argumentiert, dass durch diese Gebührenpolitik den Passagieren unzulässige Kosten aufgebürdet würden. Besonderes Augenmerk gilt der überregionalen Initiative, an der sich auch der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) aus Deutschland beteiligt.
Konkret richtet sich die Kritik gegen sieben Fluggesellschaften, darunter bekannte Namen wie Ryanair, Easyjet und Wizz Air, die lediglich kleines Handgepäck erlauben, das unter den Sitz passen muss. Der Beuc führt ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs aus dem Jahr 2014 an, wonach Handgepäck gebührenfrei sein müsse, sofern es angemessene Vorgaben zu Größe und Gewicht erfülle.
Die genaue Definition einer solchen "angemessenen" Größe vermisse man jedoch in den bestehenden EU-Regulierungen. Daher fordern die Verbraucherschützer präzisere Vorschriften von der EU.
Besonders biete sich die anstehende Reform der Fluggastrechte-Verordnung an, um diese Unklarheiten zu beseitigen, sagte Beuc-Generaldirektor Agustín Reyna, und unterstrich, dass dies eine „perfekte Gelegenheit“ sei.

