USK – Änderung im Jugendschutzgesetz – Wesentliche Neuerungen bei der Prüfung von Computer- und Videospielen

Nach dem Bundestag hat der Bundesrat die Novellierung des Jugendschutzgesetzes am vergangenen Freitag gebilligt. Diese Erweiterung bringt wesentliche Neuerungen bei der Prüfung von Computer- und Videospielen mit sich.

In Zukunft können so genannte Nutzungsrisiken, wie z.B. Kauf- und Kommunikationsmöglichkeiten, bei einer jugendschutzrechtlichen Bewertung berücksichtigt werden. Dies soll in erster Linie über so genannte Deskriptoren (Zusatzinformationen) geschehen. Diese werden von der USK bereits in Online-Stores über das System der International Age Rating Coalition (IARC) ausgespielt. Auch bei Spielen, bei denen die Kennzeichnung im klassischen Prüfverfahren auf der Grundlage des Jugendschutzgesetzes erfolgt, sollen diese Zusatzhinweise nun neu eingeführt werden.

In Einzelfällen kann es dabei auch zu einer höheren Alterseinstufung kommen, wenn ein zusätzlicher Hinweis aufgrund eines signifikant erhöhten Risikos nicht ausreichend ist. Bei der Abwägung sollen künftig auch Vorsorgemaßnahmen des Anbieters einbezogen werden. Darunter fallen beispielsweise technische Einstellungsmöglichkeiten, mit denen sich potenzielle Risiken, die bei Chats oder uneingeschränkten Kauffunktionen entstehen können, verringern lassen.

USK hat bereits gut vorgelegt

Das neue Jugendschutzgesetz baut auf der wichtigen Vorarbeit der anerkannten Einrichtungen der Freiwilligen Selbstkontrollen wie der USK auf und erweitert so das funktionierende System des Jugendmedienschutzes. Seit fast 10 Jahren betreibt die USK gemeinsam mit internationalen Partnern und mit Unterstützung der Games-Branche das erfolgreich etablierte Alterskennzeichnungs-System IARC mit umfassenden Informationen zur Alterseinstufung für Nutzer*innen. Der Weg zur gesetzlichen Anerkennung dieses Systems wird mit dem novellierten Gesetz nun beschritten.

Die Geschäftsführerin der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK), Elisabeth Secker: „Für Spiele, die auf großen Online-Spieleplattformen veröffentlicht werden, führt das aktualisierte Jugendschutzgesetz nun ebenfalls eine Alterskennzeichnungspflicht ein. Dafür kann auf ein System zurückgegriffen werden, dass die USK mit internationalen Partnern initiiert und inzwischen auf zahlreichen Plattformen etabliert hat. Neben den klassischen Altersfreigaben für Spiele,  die durch die Ständigen Vertreter*innen der Obersten Landesjugendbehörden bei der USK erteilt werden, vergibt die USK bereits jedes Jahr Millionen Alterskennzeichen für Online-Spiele und Apps im Rahmen des IARC-Systems. Innerhalb des IARC-Systems haben sich die im neuen Gesetz nun verankerten Zusatzhinweise seit langem bewährt, um Eltern, Kinder und Jugendliche sowie pädagogische Fachkräfte auf Zusatzfunktionen in Spielen, wie In-App-Käufe und Chat-Funktionen, aufmerksam zu machen. Gemeinsam mit den Ober
sten Landesjugendbehörden können wir dieses Best Practice Modell nun auch rechtlich anerkennen lassen und stetig verbessern.“

Wie geht es jetzt weiter?

Es ist nun Aufgabe der USK, die Novellierung des Jugendschutzgesetzes in die Praxis umzusetzen und die Auswirkungen für den Bereich der Alterskennzeichnung mitzubestimmen. Die USK und die Obersten Landesjugendbehörden (OLJB) befinden sich bereits im Prozess zur konkreten Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben. Begleitet werden die Überlegungen unter anderem durch den USK-Beirat, der die Leitkriterien der USK nach Evaluation regelmäßig beschließt. Eine Spruchpraxis, die sich durch die neuen Regelungen und deren praktischer Umsetzung ergibt, wird sich in Folge durch die entsprechenden Gremien der USK herausbilden.

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[topgamingnews.de] · 29.03.2021 · 15:03 Uhr
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