US-Behörde ermittelt gegen Nike wegen mutmaßlicher Diskriminierung von Weißen
EEOC wirft Nike fehlende Kooperation vor
In einem am Mittwoch eingereichten Gerichtsdokument erklärt die „Equal Employment Opportunity Commission“ (EEOC), Nike verweigere die Herausgabe bestimmter Daten. Konkret geht es um Informationen zur ethnischen Zusammensetzung der Belegschaft sowie um Teilnehmerlisten interner Förderprogramme.
Die Behörde prüft, ob Programme für Diversität, Gleichstellung und Inklusion (DEI) dazu geführt haben, dass weiße Angestellte oder Bewerber systematisch benachteiligt wurden. Im Raum steht unter anderem die Frage, ob diese Gruppe überproportional von Entlassungen betroffen war.
Da Nike nach Ansicht der EEOC einer umfassenden Anordnung nicht vollständig nachgekommen sei, beantragte die Behörde gerichtliche Unterstützung bei einem Bundesgericht in St. Louis.
Nike weist Vorwürfe zurück
Nike betonte, man kooperiere mit der EEOC und habe bereits Tausende Seiten an Unterlagen bereitgestellt. Das Unternehmen halte sich an alle geltenden Gesetze, insbesondere an Antidiskriminierungsvorschriften. Die eigenen Programme stünden im Einklang mit rechtlichen Verpflichtungen.
Die Charakterisierung des Vorgangs als „überraschende und ungewöhnliche Eskalation“ deutet darauf hin, dass Nike die gerichtliche Durchsetzung der Datenauskunft als unverhältnismäßig bewertet.
Politischer Kontext: DEI-Programme unter Druck
Die Ermittlungen stehen im breiteren politischen Kontext. Diversitäts- und Inklusionsstandards wurden unter Präsident Barack Obama in der Bundesverwaltung etabliert und unter Joe Biden deutlich ausgeweitet. Viele Unternehmen übernahmen entsprechende Leitlinien.
Unter Präsident Donald Trump gerieten diese Programme jedoch zunehmend unter politischen Druck. Kritiker argumentieren, DEI-Initiativen könnten zu einer „umgekehrten Diskriminierung“ führen, indem sie das Leistungsprinzip zugunsten gruppenspezifischer Kriterien relativierten.
EEOC-Chefin Andrea Lucas hatte bereits signalisiert, dass zahlreiche gängige DEI-Programme möglicherweise rechtswidrig seien.
Ausgangspunkt: „Commissioner’s Charge“
Die Untersuchung basiert nicht auf einer individuellen Beschwerde, sondern auf einer sogenannten „Commissioner’s Charge“, die Andrea Lucas im Mai 2024 eigenständig eingeleitet hatte.
Zuvor hatte die von Stephen Miller gegründete Organisation America First Legal während der Biden-Regierung mehrere Beschwerden gegen Großkonzerne eingereicht – darunter auch gegen Nike.
Ob die Ermittlungen zu formellen Klagen oder Sanktionen führen, ist offen. Für Nike bedeutet der Vorgang jedoch bereits jetzt eine juristische und reputative Belastung in einem politisch stark polarisierten Umfeld.


