Urteil gegen die Deutsche Bahn: Stuttgart 21 als Kostenfalle
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat die Deutsche Bahn verpflichtet, die Milliarden-Mehrkosten des Projekts Stuttgart 21 alleine zu tragen. Die Bahn hatte vergeblich versucht, durch einen Antrag auf Berufung die ursprüngliche Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart anzufechten. Diese besagt, dass keine Mitfinanzierung der Mehrkosten durch Projektpartner wie das Land Baden-Württemberg oder die Stadt Stuttgart erfolgen muss.
Die ursprüngliche Klage der Bahn gegen ihre Partner im Projekt Stuttgart 21 wurde bereits im Mai letzten Jahres abgewiesen. Der Mannheimer Verwaltungsgerichtshof sah keine Grundlage für eine Berufung, da weder verfahrensrechtliche Fehler noch Zweifel an der Richtigkeit der vorherigen Urteile vorliegen. Damit bleibt der Bahn nur noch der theoretische Gang vor das Bundesverfassungsgericht.
Der finanzielle Druck auf die Deutsche Bahn wächst dadurch erheblich. Die Gesamtkosten des Projekts Stuttgart 21 belaufen sich auf etwa 11 Milliarden Euro; ein Finanzvertrag aus 2009 deckt jedoch lediglich Kosten bis 4,5 Milliarden Euro ab. Somit bleibt ein Defizit von mindestens 6,5 Milliarden Euro am Unternehmen hängen, was die Bahn vor erhebliche wirtschaftliche Herausforderungen stellt.

