
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat die Deutsche Bahn verpflichtet, die Milliarden-Mehrkosten des Projekts Stuttgart 21 alleine zu tragen. Die Bahn hatte vergeblich versucht, durch einen Antrag auf Berufung die ursprüngliche Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart anzufechten.
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