Unter Spannung: Deutschlands Stadtwerke und der Weg in ein erdgasfreies Zeitalter
Der Stadtwerkeverband VKU warnt davor, dass die bevorstehende Stilllegung der Gasnetze nicht zu einer Belastung für die Gaskunden werden darf. Je näher das Jahr 2045 und damit das Ende der Erdgasversorgung rückt, desto größer droht ein Flickenteppich an Regelungen sowie erhebliche Verunsicherungen für die Verbraucher. Der VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing fordert daher klare gesetzliche Bestimmungen der Bundesregierung, um einen geordneten Ausstieg aus der Erdgasnutzung zu gewährleisten.
Ein zentraler Vorschlag des VKU ist die Einführung eines „Umstellbonus“, der Hausbesitzer unterstützt, wenn sie ihre Immobilie vom Gasnetz trennen. Zusätzlich regt der Verband an, die staatlichen Stellen könnten den Netzbetreibern finanzielle Erleichterung für die Kosten der Stilllegung und verkürzte Abschreibungszeiträume gewähren. Diese Maßnahmen sollen verhindern, dass die hohen Rückbaukosten auf die Kunden umgelegt werden müssen.
Eine Umfrage des VKU zeigt, dass fast jedes fünfte Stadtwerk derzeit mit der Stilllegung seines Gasnetzes plant, während 46 Prozent der Energieversorger noch keine endgültige Entscheidung getroffen haben. Einige kommunale Versorger erwägen eine Kombination aus Stilllegung und der Umrüstung auf grüne Gase, wie Wasserstoff oder Biomethan. Allerdings bleibt die Versorgung mit Wasserstoff momentan kostspielig und knapp.
In Städten wie Mannheim hat die Ankündigung der Gasnetzstilllegung durch den Energieversorger MVV bereits zu Protesten geführt. Eine Bürgerinitiative kritisiert, dass nicht alle Haushalte auf Fernwärme umsteigen können und eine Umstellung auf Wärmepumpen mit hohen Kosten verbunden ist. Solche Ankündigungen treiben die Diskussion über die künftige Wärmeversorgung in Deutschland voran, die bis 2045 klimaneutral sein soll.
Ein entscheidender Faktor wird die kommunale Wärmeplanung sein, die den Hausbesitzern ermöglichen soll, zwischen verschiedenen klimafreundlichen Heizlösungen zu wählen. Diese Planung soll in Kommunen ab Mitte 2026 beziehungsweise 2028 vorliegen, je nach Größe der Kommune.

