Unsicherheit im Tresorraum: Anwalt erhebt Vorwürfe gegen Gelsenkirchener Sparkasse
Im Zuge des spektakulären Einbruchs bei einer Gelsenkirchener Sparkasse bringt der Anwalt der Geschädigten, Daniel Kuhlmann, scharfe Kritik an der Sicherheitstechnik des Kreditinstituts zum Ausdruck. Eine Analyse eines angesehenen Experten offenbart, dass der Einbruch durch modernste Sicherheitsmaßnahmen hätte verhindert werden können. Kuhlmann hebt insbesondere die fehlenden Bewegungsmelder und den sogenannten Wandschutz hervor, eine spezielle Netzstruktur zur Absicherung des Tresorraums, die bei unbefugtem Zugriff Alarm auslösen würde.
Während die Sparkasse beteuert, dass ihre Sicherheitsstandards dem aktuellen Stand der Technik entsprechen, wollte sie sich zu den konkreten Vorwürfen bislang nicht äußern. Kuhlmann hat inzwischen beim Landgericht Essen drei exemplarische Klagen eingereicht, um für seine Mandanten Schadensersatz in voller Höhe zu erstreiten. Eine offizielle Bestätigung über den Eingang der Klagen liegt jedoch noch nicht vor, da diese zunächst zugestellt werden müssen.
Der Einbruch im Dezember, bei dem die Täter meisterhaft die Sicherungssysteme überwanden und über 3.100 Schließfächer plünderten, hinterließ einen Schaden in zweistelliger Millionenhöhe. Trotz umfassender Ermittlungen und 600 Hinweisen fehlt bislang eine heiße Spur.
Ein weiterer Streitpunkt ist die eingeschränkte Versicherung der Schließfächer über einen Wert von 10.300 Euro hinaus. Viel höhere Beträge sind in den drei ausgewählten Klagefällen betroffen, darunter Altersvorsorgen und wertvolle Gegenstände wie Uhren und Gold, die allesamt akribisch belegt sind. Der Anwalt strebt nun eine schnelle außergerichtliche Einigung an, möglicherweise über ein gerichtliches Mediationsverfahren, um die Betroffenen zügig zu entschädigen.

