Union kritisiert Verfassungsgerichtsurteil zur Europawahl
28. Februar 2014, 08:19 Uhr · Quelle: dts Nachrichtenagentur
Berlin (dts) - Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Aufhebung der Drei-Prozent-Hürde für die Europawahl ist in der CDU auf heftige Kritik gestoßen. "Das Urteil ist ein weiterer bedauerlicher Fall, in dem sich das Bundesverfassungsgericht an die Stelle des Parlaments setzt und über im Kern politische Fragen entscheidet", sagte der Vorsitzende des Auswärtigen Ausschusses, Norbert Röttgen dem Nachrichtenmagazin "Focus". "Das Gericht hält die Grenze zwischen Politik und Parlament auf der einen Seite und Verfassungsrecht und Verfassungsgericht auf der anderen Seite nicht ein."
Es beachte "insbesondere in den Bereichen Europa und Wahlrecht immer wieder nicht das Prinzip der verfassungsgerichtlichen Zurückhaltung, das dem Verfassungsgericht zur Selbstkontrolle anvertraut ist", kritisierte der CDU-Politiker. Auch der stellvertretende CDU-Bundesvorsitzende Armin Laschet bewertet den Richterspruch aus Karlsruhe negativ. "Das Bundesverfassungsgericht hat Europa nicht verstanden", sagte Laschet zu "Focus". "Das Ergebnis der Europawahl ist entscheidend für die Wahl des nächsten Präsidenten der EU-Kommission. Insofern stellt sich sehr wohl die Frage der Funktionsfähigkeit - im Europaparlament ebenso wie im Bundestag." Nach Meinung des CDU-Vize sei es "ja auch bezeichnend, dass die Entscheidung mit der denkbar knappsten Mehrheit gefällt wurde".
Es beachte "insbesondere in den Bereichen Europa und Wahlrecht immer wieder nicht das Prinzip der verfassungsgerichtlichen Zurückhaltung, das dem Verfassungsgericht zur Selbstkontrolle anvertraut ist", kritisierte der CDU-Politiker. Auch der stellvertretende CDU-Bundesvorsitzende Armin Laschet bewertet den Richterspruch aus Karlsruhe negativ. "Das Bundesverfassungsgericht hat Europa nicht verstanden", sagte Laschet zu "Focus". "Das Ergebnis der Europawahl ist entscheidend für die Wahl des nächsten Präsidenten der EU-Kommission. Insofern stellt sich sehr wohl die Frage der Funktionsfähigkeit - im Europaparlament ebenso wie im Bundestag." Nach Meinung des CDU-Vize sei es "ja auch bezeichnend, dass die Entscheidung mit der denkbar knappsten Mehrheit gefällt wurde".