Uneinigkeit über Gasförderung vor Borkum sorgt für Debatte
Die niedersächsische Landesregierung steht vor einer kontroversen Diskussion über die geplante Gasförderung in der Nordsee, unweit der Insel Borkum. Während Ministerpräsident Olaf Lies von der SPD die Förderung befürwortet, sofern Umwelt- und Naturschutzstandards eingehalten werden, lehnt Umweltminister Christian Meyer von den Grünen diese Vorhaben strikt ab.
Lies argumentiert, dass die Gasförderung zur Sicherung der Energieversorgung notwendig sei, selbst wenn aktuell keine akute Gasmangellage herrsche. Angesichts der bestehenden Abhängigkeit von Gasimporten, insbesondere aus Norwegen, sei das Risiko technischer Probleme oder möglicher Anschläge ein ernstzunehmendes Thema. Im Gegensatz dazu kritisierte Meyer die Zustimmung des Bundeskabinetts zu einem Wirtschaftsabkommen mit den Niederlanden, das die Gasförderung im Grenzgebiet der Nordsee vor Borkum betreffen würde.
Er sieht diese Entscheidung als verfrüht an, besonders da kürzlich bestätigt wurde, dass es keine Gasmangellage mehr gebe. Meyer hebt dabei die Risiken für das Wattenmeer hervor, einem benachbarten Weltnaturerbe. Er wies auf mögliche Schadstoffeinleitungen und Bodenabsenkungen hin, die Umwelt und Klima schädigen könnten.
Ministerpräsident Lies steht jedoch auf dem Standpunkt, dass Umweltbeeinträchtigungen ausgleichbar seien. Werden natürliche Riffe beispielsweise geschädigt, könnten künstliche Kompensationsmaßnahmen diskutiert werden. Ob Niedersachsen letztlich dem Abkommen im Bundesrat zustimmen wird, ließ Lies offen.
Borkums Bürgermeister Jürgen Akkermann bringt weiteren Zündstoff in die Debatte. Gemeinsam mit Umweltschutzverbänden und der Nachbarinsel Juist hat Borkum Klage gegen den niederländischen Energiekonzern One-Dyas eingereicht, der für die umstrittenen Fördermaßnahmen verantwortlich ist.
Akkermann kritisiert den Bundesumweltminister Carsten Schneider und betont, dass neue Förderstätten für fossile Energieträger nicht mit den Zielen des Meeresschutzes vereinbar seien. Neben der Klagebeteiligung in vier Gerichtsverfahren in Deutschland und den Niederlanden gibt es bislang noch keine abschließenden Entscheidungen.

