Umstrittener Markenstreit: Darf "Likör ohne Ei" so heißen?
Das Landgericht Kiel steht vor einer kniffligen Entscheidung, die sowohl den Verbraucherschutz als auch die Markenrechte betrifft. Im Zentrum des Verfahrens steht ein innovativer veganer Likör ohne Ei, der von einem kleinen Unternehmen aus Henstedt-Ulzburg auf den Markt gebracht wurde. Die vegane Spirituose, die auf Sojabasis mit Rum hergestellt wird, trägt den Namen "Likör ohne Ei" und hat den Schutzverband der Spirituosenindustrie auf den Plan gerufen.
Der Verband sieht in der Namensgebung einen Verstoß gegen die EU-Spirituosenverordnung und befürchtet eine unzulässige Assoziation mit dem geschützten Begriff "Eierlikör". Dies, so der Rechtsanwalt des Verbandes, Christofer Eggers, erweckt eine gedankliche Verbindung, die laut Gesetz vermieden werden soll. Der Name des Produkts lasse den unwissenden Verbraucher möglicherweise an Eierlikör denken, obwohl kein Ei verwendet wird.
Ole Wittmann, der hinter dem veganen Likör steht, ist von seiner Namenswahl überzeugt. Er argumentiert, dass der Name "Likör ohne Ei" im Gegenteil klarstellen soll, dass keinerlei Ei im Produkt enthalten ist. Trotz der Namensähnlichkeit hebt Wittmann hervor, dass seine Produktbezeichnung keine Verwirrung stiften sollte, da sie explizit auf das Fehlen von Ei hinweist. Zur Untermauerung seiner Argumente hat Wittmann eigens eine Sonderauflage seines Likörs produziert, bei der das Etikett angepasst wurde, sodass nur noch "Likör ohne E" zu lesen ist.
Dieser Fall ist nicht der erste seiner Art, bei dem Markenrechte und Verbraucherschutz im Fokus stehen. So entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf unlängst zugunsten des Herstellers Nordik, der seine Eierlikörprodukte mit dem Spruch "Ei, Ei, Ei, Ei, Ei" bewerben darf, obwohl der Wettbewerber Verpoorten darin eine Anlehnung an seine bekannte Markenbezeichnung "Eieiei" sah. Die Gerichte befanden, dass der Hinweis auf den Grundstoff Ei nicht untersagt werden könne.

