Thüringer Verfassungsgerichtshof bestätigt Ausschluss von Extremisten in der Juristenausbildung
Im Freistaat Thüringen wurde jüngst ein Urteil gefällt, das Wellen schlagen könnte. Der Thüringer Verfassungsgerichtshof hat entschieden, dass der Ausschluss von juristischen Bewerbern, die gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung verstoßen, rechtens ist. Diese Entscheidung fiel, nachdem eine Klage der AfD-Landtagsfraktion zurückgewiesen wurde, die sich gegen eine entsprechende Regelung zur Wehr gesetzt hatte.
Die Weimarer Richter argumentierten, dass ein derartiger Eingriff in die Berufsfreiheit notwendig sei, um auch weiterhin die Funktionsfähigkeit der Rechtspflege zu sichern. Es sei unumgänglich, das Vertrauen der Gesellschaft in die Justiz und ihre Vertreter aufrechtzuerhalten. Dies wäre nicht gewährleistet, wenn Referendare geduldet würden, die selbst aktiv gegen die fundamentalen Prinzipien der demokratischen Ordnung agieren.
Gleichwohl betonte das Gericht, dass dieser Eingriff nur unter der Voraussetzung gestattet sei, dass eine eindeutige Gegnerschaft zur demokratischen Grundordnung vorliegt. Eine bloße Mitgliedschaft in einer politischen Partei reiche im Allgemeinen nicht aus, um einen Bewerber pauschal auszuschließen. Im konkreten Fall wird die Thüringer AfD jedoch vom Verfassungsschutz als eine rechtsextremistische Bewegung eingestuft, was die Bewertung des Sachverhalts beeinflusste.

