Vergabebeschleunigungsgesetz: Südbadisches Handwerk warnt vor Anrufung des Vermittlungsausschusses
Handwerkskammer Freiburg fordert klares Signal zur Sicherung des Losgrundsatzes bei öffentlichen Aufträgen
Freiburg im Breisgau, 30.04.2026 (PresseBox) - Das südbadische Handwerk reagiert irritiert auf Bestrebungen einzelner Landesminister, das letzte Woche vom Bundestag verabschiedete Vergabebeschleunigungsgesetz in den Vermittlungsausschuss zu geben. „Die grundsätzliche Sicherung des Losgrundsatzes darf nicht fallen“, so Christof Burger, Präsident der Handwerkskammer Freiburg.
Der im jetzigen Gesetz gefundene Kompromiss ermögliche weiterhin eine starke Beteiligung des Mittelstands an den öffentlichen Vergabeverfahren. „Die Anrufung des Vermittlungsausschusses wäre daher ein klares Misstrauenssignal gegenüber Handwerk und Mittelstand.“ Die baden-württembergische Landesregierung müsse sich klar zu dem Gesetz positionieren und eine Aufweichung der vom Bundestag beschlossenen Regelung verhindern.
„Der im parlamentarischen Verfahren auf Bundesebene gefundene Kompromiss berücksichtigt bereits umfänglich die Wünsche der öffentlichen Auftraggeber nach Verfahrensbeschleunigung und Erleichterung“, so Burger. Das vom Bundestag verabschiedete Gesetz schreibt nun vor, dass Abweichungen vom Losgrundsatz gezielt auf große Infrastrukturvorhaben begrenzt bleiben. Für Handwerk und Mittelstand ein gerade noch tragfähiger Kompromiss, der die befürchtete Benachteiligung des Mittelstandes abwendet. „Das ist ein wichtiges Signal für das Handwerk und für die Leistungsfähigkeit unserer Wirtschaft insgesamt“, erklärt Burger.
„Jede weitere Aufweichung des vom Bundestag beschlossenen Gesetzes ist schädlich für Handwerk und Mittelstand. Es würde zu einer strukturellen Benachteiligung der regional ansässigen Unternehmen bei der Beteiligung an Infrastrukturvorhaben führen“, macht Burger deutlich. „Das einzelne Landesminister diesen Kompromiss nun wieder in Frage stellen, ist ein klarer Affront gegen das Handwerk.“
An die kommunalen Auftraggeber formuliert der Kammerpräsident klare Erwartungen: „Die kommunalen Akteure müssen die neuen Spielräume und Möglichkeiten der Gesamtvergabe verantwortungsvoll und mit Augenmaß nutzen - Abweichungen vom Losgrundsatz müssen tatsächlich wie vorgesehen die Ausnahme bleiben.“ Die dringend notwendige Erneuerung der Infrastruktur in Deutschland werde nur gelingen, wenn das regionale Handwerk eng eingebunden sei.


