
Im Freistaat Thüringen wurde jüngst ein Urteil gefällt, das Wellen schlagen könnte. Der Thüringer Verfassungsgerichtshof hat entschieden, dass der Ausschluss von juristischen Bewerbern, die gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung verstoßen, rechtens ist. Diese Entscheidung fiel, nachdem
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