Terminservice- und Versorgungsgesetz: Ein teurer Fehlschlag für gesetzlich Versicherte
Der Bundesrechnungshof hat den Nutzen des 2019 eingeführten Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) massiv in Frage gestellt. Milliarden an Mehrausgaben hatten ursprünglich dazu beigetragen, die Wartezeiten für Versicherte zu verkürzen. Der jüngste Bericht des Rechnungshofs zeigt jedoch, dass dieses Ziel nicht erreicht wurde. Die bisherigen Evaluierungen belegen eine weiterhin angespannte Versorgungslage für gesetzlich Versicherte. Bis Mitte 2024 kumulieren die Mehrausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung auf 2,9 Milliarden Euro. Trotz dieser enormen Summen haben sich die Wartezeiten nicht verbessert. Der Rechnungshof fordert deshalb die Abschaffung der Vergütungsregelungen, da ihnen keine adäquate Leistung gegenübersteht, sondern sie vielmehr als gescheitert gelten.
Das Verhalten der Ärzteschaft wird vom Rechnungshof deutlich kritisiert. Die Praxis, Facharzttermine von einem Dringlichkeitsnachweis des Hausarztes abhängig zu machen, wird als inakzeptabel eingestuft. Diese Vorgehensweise führt zu zusätzlichen Arztkontakten und konterkariert das Hauptziel des TSVG, die Wartezeiten zu reduzieren. Bereits 2023 hatte das Gesundheitsministerium mögliche Fehlentwicklungen erkannt, doch konkrete Regelungen wurden bisher nicht umgesetzt. Laut einer aktuellen Versichertenbefragung warten gesetzlich Versicherte mittlerweile bis zu sechs Wochen auf einen Facharzttermin, während Privatversicherte deutlich schneller Termine erhalten.
Die Arbeitszeit der Ärztinnen und Ärzte hat darüber hinaus abgenommen. Von durchschnittlich 41,3 Wochenstunden im Jahr 2014 sank sie bis 2023 auf 34,5 Stunden. Dies könnte mit dem höheren Alter und der Familiengründung vieler Mediziner zusammenhängen. Dennoch sieht sich das System weiterhin mit dem Problem einer möglichen Doppelfinanzierung konfrontiert. Gesundheitsministerin Nina Warken plant, die Hausärzte als erste Anlaufstelle zu etablieren. Kritik kommt auch von politischer Seite. Grüne-Haushaltspolitikerin Paula Piechotta sieht das TSVG als Beispiel für die kurzsichtige Gesundheitspolitik unter dem damaligen Gesundheitsminister Jens Spahn. Das Urteil: Längere Wege und Milliardenausgaben gehen letztlich zu Lasten der Versicherten.

