Sudan weist Haftbefehl gegen Al-Baschir zurück

13. Juli 2010, 11:45 Uhr · Quelle: dpa
Den Haag/Nairobi/Khartum (dpa) - Die sudanesische Regierung hat den internationalen Haftbefehl gegen Präsident Omar Al-Baschir als «politische Entscheidung» zurückgewiesen. Der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag will Al-Baschir auch wegen Völkermords vor Gericht bringen.

Menschenrechtler begrüßten die Entscheidung vom Montag. Jetzt müsse der Weltsicherheitsrat Druck auf den Sudan ausüben, damit Al-Baschir vor dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag erscheint, erklärte die Organisation Human Rights Watch (HRW) am Dienstag.

Der IStGH hatte seinen zweiten Haftbefehl gegen den sudanesischen Präsidenten am Vortag mit dem Verdacht begründet, dass der 66-Jährige verantwortlich ist für Völkermord-Verbrechen an den ethnischen Gruppen der Fur, Masalit und Zagawa in der westsudanesischen Konfliktregion Darfur. Dies ist der erste vom IStGH ausgestellte Haftbefehl wegen Völkermordes. Zudem ist Al-Baschir weltweit der erste amtierende Staatschef, dessen Festnahme und Auslieferung nach Den Haag vom IStGH verlangt wird.

Am 4. März 2009 hatte Chefankläger Luis Moreno Ocampo bereits einen Haftbefehl gegen ihn wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit durchgesetzt. Al-Baschirs anhaltende Behinderung der internationalen Justiz sei empörend, sagte die HRW- Rechtsexpertin Elise Keppler. Nachforschungen von HRW in der Konfliktregion Darfur hätten klar gezeigt, dass die sudanesische Regierung, einschließlich Al-Baschir, verantwortlich sei «für gezielte und systematische Angriffe auf Zivilisten unter Verletzung des internationalen Rechts».

Auch weitere Organisationen, darunter die Ärzte für Menschenrechte (PHR), forderten die Durchsetzung des neuen Haftbefehls gegen den sudanesischen Präsidenten. Er sei verantwortlich für eine «Kampagne gegen die Zivilbevölkerung in Darfur, die alle Anzeichen von Völkermord» hat», erklärte PHR-Direktor Frank Donaghue. Nach Erlass des Völkermord-Haftbefehls sei es dringender denn je, ein Gerichtserfahren gegen ihn zu führen. «Zugleich muss die internationale Gemeinschaft dafür sorgen, dass diese Vorwürfe nicht in Angriffen gegen Zivilisten, Helfer und Friedenstruppen resultieren.»

Nach UN-Schätzungen sind in Darfur seit 2003 rund 300 000 Menschen ums Leben gekommen. Noch immer leben etwa 2,3 Millionen Menschen der meist schwarzafrikanischen Bevölkerung Darfurs in Flüchtlingslagern und fürchten wegen der Angriffe arabischstämmiger Milizen eine Rückkehr in ihre Dörfer.

Die Ausstellung des Völkermord-Haftbefehls erfolgte wenige Tage bevor am 17. Juli erstmals der jährliche Welttag der Internationalen Strafjustiz begangen wird. Am 17. Juli 1998 war in Rom das Gründungsdokument des IStGH angenommen worden, der 2003 mit der Vereidigung seiner ersten Richter die Arbeit aufnahm. Das sogenannte Rom-Statut ist bislang von 110 Staaten ratifiziert worden, darunter den Mitgliedsländern der Europäischen Union. Jedoch lehnen immer noch mehrere Staaten die Ratifizierung ab - unter ihnen die drei ständigen Mitglieder des UN-Sicherheitsrates USA, China und Russland sowie der Iran, Sudan, Israel und Nordkorea.

Mit dem erneuten Haftbefehl würden die sogenannten Doha-Gespräche über eine Friedenslösung in Darfur erschwert, sagte Omer Adam Rahmer, der Sprecher der sudanesischen Regierungsdelegation für die Friedensgespräche unter Vermittlung des Golfstaats Katar. Der Haftbefehl sende eine «negative Botschaft». Dagegen sprachen Rebellengruppen von einem «Sieg für Darfur».

UN / Justiz / Sudan
13.07.2010 · 11:45 Uhr
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