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Stromnetze: Frankreich setzt Deutschland unter Zugzwang

07. Januar 2026, 19:00 Uhr · Quelle: InvestmentWeek
Stromnetze: Frankreich setzt Deutschland unter Zugzwang
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Die Bundesnetzagentur will Industrie-Rabatte bei Netzentgelten beschneiden. Frankreich zeigt, dass hohe Vergünstigungen EU-konform möglich sind.
Frankreichs Beibehaltung von Netzentgelt-Rabatten stellt die Pläne der Bundesnetzagentur infrage und wirft Fragen zur EU-Konformität auf.

Paris ist für die deutsche Industrie zum Referenzfall geworden. Während die Bundesnetzagentur hierzulande an einer Einschränkung der Netzentgelt-Rabatte arbeitet, hält Frankreich genau an diesen Vergünstigungen fest – und bekommt dafür Rückenwind aus Brüssel. Das stellt die deutsche Argumentation infrage und verschärft den politischen Druck.

Die Bundesnetzagentur sieht keinen Spielraum mehr

In Berlin treibt die Bundesnetzagentur seit Monaten eine Reform der Netzentgelte voran. Präsident Klaus Müller macht keinen Hehl daraus, dass er die bestehenden Privilegien für stromintensive Unternehmen für nicht mehr haltbar hält. Das europäische Beihilferecht lasse der Behörde keinen Spielraum, argumentiert er.

Konkret geht es um Paragraf 19 der Stromnetzentgeltverordnung, insbesondere um das sogenannte Bandlastprivileg. Es gewährt Unternehmen mit sehr gleichmäßigem Stromverbrauch – mindestens 7000 Stunden im Jahr – deutliche Rabatte auf die Netzentgelte. Die Entlastung summiert sich auf mehr als eine Milliarde Euro jährlich.

Rund 400 Großabnehmer stehen unter Druck

Von den Rabatten profitieren rund 400 Unternehmen, vor allem aus Branchen wie Chemie, Kupfer, Aluminium oder Papier. Auch Rechenzentren zählen dazu. Für viele von ihnen sind die Netzentgelte bereits heute einer der größten Kostenblöcke – künftig dürften sie weiter steigen.

Die Sorge ist entsprechend groß, dass ein Wegfall der Privilegien die internationale Wettbewerbsfähigkeit massiv beschädigt. Übergangsfristen bis 2028, die die Bundesnetzagentur in Aussicht stellt, beruhigen kaum. Die Prozesse seien physikalisch nicht flexibel genug, argumentieren die Unternehmen.

Frankreich zeigt einen anderen Weg

Genau hier richtet sich der Blick der Industrie nach Frankreich. Dort hat die Regulierungsbehörde CRE im Februar beschlossen, die Netzentgelt-Rabatte für stromintensive Verbraucher für weitere vier Jahre fortzuführen. Die Regelung wurde inzwischen sogar ausgeweitet: Nicht nur einzelne Unternehmen, sondern auch Verbünde wie Chemieparks können profitieren.

Bemerkenswert ist die europäische Dimension. In einem Leitlinienpapier der EU-Kommission vom Juli wird das französische Modell ausdrücklich als vorbildlich bezeichnet. Möglich sind dort Rabatte von bis zu 81 Prozent – unter klaren Bedingungen.

Effizienzauflagen statt starre Abschaffung

Frankreich koppelt die Vergünstigungen an konkrete Gegenleistungen. Unternehmen müssen Energieeffizienzpläne vorlegen, ein Energiemanagementsystem betreiben und jährlich nachweisen, dass sie ihre Zusagen einhalten. Die Rabatte belohnen also nicht nur konstanten Verbrauch, sondern auch systemdienliches Verhalten.

Inhaltlich ähnelt das stark dem deutschen Bandlastprivileg – genau jenem Instrument, das die Bundesnetzagentur für europarechtlich nicht mehr tragfähig hält. Das weckt Zweifel an der juristischen Zwangsläufigkeit der geplanten Abschaffung.

Industrie sieht Argumentation erschüttert

Für die betroffenen Unternehmen ist das französische Beispiel ein Hoffnungsschimmer. Holger Klaassen von Aurubis spricht von einer klaren Botschaft: Das Bandlastprivileg lasse sich sehr wohl europarechtskonform weiterentwickeln. Netzentgelte würden künftig zum größten Kostenblock im Strompreis, Ausnahmen seien daher existenziell.

Auch Juristen stellen sich gegen die harte Linie der Bundesnetzagentur. Der Energierechtler Franz Jürgen Säcker hält den Verweis auf das Beihilferecht für vorgeschoben. Das EU-Recht verlange eine gleichwertige Berücksichtigung von Klimazielen, Versorgungssicherheit und Bezahlbarkeit – nicht die einseitige Fokussierung auf Flexibilität.

Gestaltungsspielraum statt Dogma

Ähnlich argumentiert Angelo Vallone von der Kanzlei Luther. Die Bundesnetzagentur habe bei der Ausgestaltung der Netzentgelte erheblichen Spielraum. Selbst eine Fortführung des Bandlastprivilegs über 2028 hinaus wäre aus seiner Sicht beihilferechtlich möglich.

Die Behörde selbst skizziert bislang drei Alternativen: Rabatte für flexibles Abnahmeverhalten, Anreize für Speicher und Flexibilitäten oder Vergünstigungen bei direkter Steuerbarkeit durch Netzbetreiber. Für viele Industrieprozesse greifen diese Konzepte jedoch zu kurz.

Physik schlägt Flexibilitätsfantasie

Unternehmen wie die Gießerei Siempelkamp warnen vor widersprüchlichen Anforderungen. Produktionsprozesse ließen sich nicht beliebig an Wind- und Solarstrom anpassen, ohne Effizienz, Qualität oder Arbeitsschutz zu gefährden. Flexibilität habe physikalische Grenzen.

Was passiert, wenn diese ignoriert werden, zeigt der Blick in die Niederlande. Dort wurde das Bandlastprivileg 2023 gestrichen. In der Folge schlossen mehrere stromintensive Betriebe – ein Effekt, den Industrievertreter direkt auf die höheren Netzentgelte zurückführen.

Frankreich erhöht den politischen Druck

Der Vergleich mit Frankreich verändert die Debatte. Wenn dort hohe Rabatte mit Billigung der EU-Kommission möglich sind, verliert die deutsche Argumentation an Überzeugungskraft. Auch die Bundesnetzagentur räumt ein, das Modell derzeit zu prüfen und im Austausch mit Brüssel zu stehen.

Damit ist klar: Die Auseinandersetzung ist nicht entschieden. Für die Industrie geht es um Milliarden, für die Politik um die Balance zwischen Klimazielen und Standorterhalt. Frankreich zeigt, dass beides vereinbar sein kann – wenn der regulatorische Wille vorhanden ist.

Finanzen / Energy / Stromnetze / Industrie / EU-Politik / Netzentgelte / Bundesnetzagentur
[InvestmentWeek] · 07.01.2026 · 19:00 Uhr
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