Streben nach Verantwortung: EU-Lieferkettengesetz vor dem Votum

Heute vollzieht das Europaparlament in Straßburg eine Schicksalsentscheidung über das EU-Lieferkettengesetz – eine potenzielle Wende in der Unternehmensverantwortung. Das Gesetz soll Konzerne in die Pflicht nehmen, ihre Supply Chains auf Menschenrechtsverletzungen wie Kinder- oder Zwangsarbeit zu prüfen, insbesondere wenn diese außerhalb des europäischen Raums auftreten. Des Weiteren verlangt es von ihnen, tragfähige Klimaschutzstrategien zu entwerfen.

Die Sphären der EU-Politik bewegten sich im Vorfeld der Abstimmung vehement: Lange Debatten führten zu einer mühsam errungenen Einigung, welche in einer ersten Abstimmung keine Mehrheit fand. Ein Rückzug auf eine abgespeckte Version war die Folge, die jedoch bei Kritikern weiterhin Anstoß findet. Allen voran argumentierte die FDP, die auch in der abgeschwächten Form das Gesetz ablehnt, die Befürchtung, dass die unternehmerische Last unverhältnismäßig wachsen könnte. Die deutsche Delegation, gedrängt durch den Widerstand der Liberalen, enthielt sich beim Beschluss in Brüssel der Stimme.

Das substanzielle Anliegen des Gesetzesentwurfs gerät allerdings nicht in Vergessenheit: Europäische Gerichte könnten in Zukunft Konzerne zur Rechenschaft ziehen, sofern diese aus Menschenrechtsverletzungen Kapital schlagen. Die Reichweite des Gesetzes hat allerdings eine Anpassung erfahren. Ursprüngliche Überlegungen, wonach Firmen mit mehr als 500 Angestellten und einem Umsatz von über 150 Millionen Euro erfasst werden sollten, haben sich in Richtung von Unternehmen mit mindestens 1000 Mitarbeitern und einem Umsatz von über 450 Millionen Euro verschoben. Für die Anfangsphase sind die Anforderungen, welches Unternehmen den Regulierungen unterliegt, nochmals erhöht. Ungeachtet dessen würde die EU-Regelung an einigen Stellen über das deutsche Pendant hinausgehen, was für zusätzliche Dynamik in der Diskussion sorgt. (eulerpool-AFX)

Politics
[Eulerpool News] · 24.04.2024 · 09:36 Uhr
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