Straftaten bei Protestaktion gegen Wirtschaftsminister Robert Habeck
Nach der eskalierten Protestaktion gegen Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) an der Nordseeküste, kommt die Flensburger Staatsanwaltschaft zu dem Ergebnis, dass es zu strafbaren Handlungen gekommen ist. Die Leitende Oberstaatsanwältin Stephanie Gropp betonte im Innen- und Rechtsausschuss des Kieler Landtags, dass es 'vollkommen unbestritten' sei, dass Straftatbestände vorliegen. Der Vorfall sei erschreckend und mittlerweile seien bereits fünf Strafanzeigen eingegangen. Bereits in der vergangenen Woche hatte die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Nötigung eingeleitet. Nun wird geprüft, ob weitere Straftaten wie Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Landfriedensbruch vorliegen. Auch Beleidigung und Bedrohung könnten in Betracht kommen. Erste Teilnehmer der Versammlung seien bereits identifiziert worden, nun müssten die strafbaren Handlungen den entsprechenden Personen zugeordnet werden. Die Oberstaatsanwältin Stephanie Gropp erklärt, dass beispielsweise noch nicht klar sei, ob Demonstranten nach dem Ablegen der Fähre versucht hätten, eine Polizeikette zu durchbrechen. Es sei unklar, ob es sich dabei um bewusstes Durchbrechen oder um Druck von hinten gehandelt habe. Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack (CDU) verurteilte die Blockade im Ausschuss und betonte, dass solche Handlungen nicht zu akzeptieren seien. Der größte Teil der Teilnehmer habe sich überwiegend friedlich verhalten, allerdings hätten etwa zehn Prozent der bis zu 350 Menschen sich emotional und aggressiv gezeigt. Aber auch jene, die sich unauffällig verhalten hätten, seien über eine Grenze hinausgegangen, da Habeck sich in seiner Privatzeit befunden habe. Habeck wurde von Bauern daran gehindert, eine Fähre zu verlassen, als er von einer Privatreise zur Hallig Hooge zurückkehrte. Laut Angaben der Reederei sei das Schiff beinahe gestürmt worden. Hintergrund der Proteste waren geplante Streichungen von Subventionen für Bauern. (eulerpool-AFX)