Steuern in 2026: Wo plant die Regierung Erhöhungen oder Senkungen?

Aus Bürgersicht sind angekündigte Steuersenkungen ein Grund zur Freude, wohingegen Erhöhungen zu langen Gesichtern und noch weniger Geld im Geldbeutel führen. Einfluss haben die meisten Bürger auf die Entscheidungen der Politik nicht, es geht schließlich darum, den Haushalt zu bedienen und möglichst keine neuen Schulden zu machen. Aber was plant die schwarz-rote Regierung für Deutschland im Jahr 2026. Können sich die Bürger auf Erleichterungen freuen oder muss der sprichwörtliche Brotkorb noch höher gehängt werden?
Bislang bestand das Ziel darin, die Bürger Deutschlands zu entlasten. Gleichzeitig wird dann aber über Themen wie Erhöhung des Renteneintrittsalters, Pflichtsozialdienst für Rentner und Kürzungen beim Bürgergeld debattiert. Nicht für alle wird sich der Herbst der Reformen ab Januar 2026 positiv auswirken und nicht jede Steuersenkung kommt spürbar beim Bürger an. Was geplant ist und umgesetzt wird, schauen wir uns an.
Mehreinnahmen sind bei Steuererhöhungen nicht garantiert
Wenn Bürger eines kritisieren, sind es Steuern. Die Kritik stammt aus allen Gesellschaftsschichten und eint die deutsche Gesellschaft auf erstaunliche Weise. Abgaben an das Finanzamt werden als „schmerzhaft“ wahrgenommen, Steuererleichterungen oft als zu gering. Manchmal liegt das Problem aber auch bei der Art der Besteuerung, wie ein Paradebeispiel aus der Glücksspielbranche zeigt.
Seit 2021 ist es Bürgern in Deutschland erlaubt, in einem Online Casino um Geld zu spielen. Voraussetzung ist eine deutsche Lizenz. Spieler selbst zahlen auf ihre Einsätze und Gewinne keine Steuern, sind also auf den ersten Blick im Vorteil. Besteuert werden aber die Betreiber und das mit 5,3 Prozent.
Was fair klingt, zeigt sich auf den zweiten Blick schwierig, denn es werden nicht die Bruttospielerträge, sondern die Einsätze besteuert. Die Steuerfreiheit führt damit für Spieler nicht zu einem echten Vorteil, weil Betreiber auf jeden Einsatz Steuern zahlen müssen und sich das auf die Gewinnquoten auswirken kann.
Generell bedeuten Steuererhöhungen nicht immer Mehreinnahmen für den Staat. Das zeigt die Glücksspielbranche deutlich. Erhöht man die Steuern sukzessive, wirkt sich das auch auf die Spieler aus. Weniger Gewinnchancen, geringere Ausschüttungsquoten und damit auch verringerte Einnahmen sind die Folge. Für den Staat kommt dann zwar eine prozentual höhere Steuereinnahme zustande, der gesamte „Kuchen“ kann aufgrund der nachlassenden Nutzung aber sinken.
In Berlin erhöhte man die Vergnügungssteuer von 20 Prozent auf 25 Prozent. Branchenvertreter kritisieren diese Entscheidung als „ruinös“, weil legale Anbieter dadurch in Richtung Insolvenz getrieben werden. Profitabel sind solche Änderungen dann nur für Schwarzmarktanbieter. Sie zahlen keine Steuern in Deutschland, bieten bessere Konditionen und gefährden gleichzeitig die Sicherheit von Spielern.
Pläne für 2026 durch die schwarz-rote Koalition
Mit dem Steueränderungsgesetz 2025 wurden zwei deutliche Änderungen beschlossen. Sie haben das Ziel, Menschen zu entlasten und in jenen Bereichen zu wirken, wo die pandemische Lage und Wirtschaftskrisen der letzten Jahre zu Problemen geführt haben.
Die erste Maßnahme ist die Erhöhung der Entfernungspauschale ab dem 1. Januar 2026 auf 38 Cent pro gefahrenem Kilometer. Neu ist, dass dieser Satz bereits ab dem ersten Kilometer gilt, bislang wurde er erst ab dem 21. Kilometer aktiviert.
Überschreiten die bereits geleisteten Werbungskosten den Arbeitnehmerpauschbetrag, hat das positive Auswirkungen auf Arbeitnehmer, wie das Bundesfinanzministerium vorrechnet. Für einen Arbeitnehmer mit einem Fahrtweg von zehn Kilometern täglich würden laut Berechnungen bei einer Fünf-Tage-Woche pro Jahr 176 Euro zusätzliche Werbungskosten als Entlastung anerkannt. Verdoppelt sich der Arbeitsweg, liegt der Betrag laut den Berechnungen bei 352 Euro.
Das Finanzministerium gibt eine Entlastungsrate in Höhe von 1,1 Milliarden Euro für das Jahr 2026 und 1,9 Milliarden Euro für das Jahr 2027 ab.
Gastronomiebranche und Kunden dürfen sich freuen
Der Deutsche Bundestag hat sich außerdem für eine Umsatzsteuersenkung in der Gastronomiebranche entschieden, um sowohl die Branche als auch die Bürger zu entlasten. Beginnend mit dem 1. Januar 2026 werden Speisen zum Verzehr in gastronomischen Betrieben nur noch mit sieben Prozent besteuert, anstatt wie bisher mit 19 Prozent Mehrwertsteuer. Eine Ausnahme sind Getränke jeglicher Art, die weiterhin zum vollen Satz besteuert werden.
Mit dieser Maßnahme knüpft die Regierung an die Corona-Pandemie an. Schon damals senkte man den Umsatzsteuersatz auf sieben Prozent, um die Umsatzeinbußen durch die Pandemie abzumildern. Bis Ende 2023 galten diese Maßnahmen, ab dem 1. Januar 2024 mussten alle Speisen wieder mit 19 Prozent versteuert werden.
Jetzt möchte man eine dauerhafte Verankerung der reduzierten Mehrwertsteuer und damit eine Stärkung der Branche und ihrer Finanzen erzielen.
Ob sich die Kunden der Gastronomie ebenfalls freuen dürfen, ist fraglich. Nicht immer werden Steuererleichterungen tatsächlich an den Kunden weitergegeben, nicht nur in der Gastronomie. Vielleicht wird das ein oder andere Lokal keine weiteren Preiserhöhungen durchführen oder damit etwas abwarten, eine Senkung der Preise ist aber eher nicht zu erwarten.
Experte Prof. Dr. Firgo gab an, dass er nicht mit spürbarer Erleichterung bei Konsumenten rechne. Er wies darauf hin, dass jede Preisanpassung mit Aufwand verbunden ist. Werden Steuern erhöht, haben Gastronomen direkte Anreize zur Preisanpassung, denn sie müssen ihre Margen aufrechterhalten. Passen sie nicht an, zahlen sie drauf.
Bei einer Mehrwertsteuersenkung seien viele Unternehmen (nicht nur die Gastronomie), seltener dazu bereit, die Preise aktiv zu senken. Stattdessen warte man vielerorts ab, bis sich die Preise inflationsbedingt selbst anpassen. Bei Unternehmen mit geringen Einnahmemargen sollen internationale Studien eine klare Asymmetrie belegen zwischen der Weitergabe von Steuererhöhungen und Senkungen.
Mögliche Steuerfreiheit bei Überstunden für Bürger spannend
Die Forderung nach Mehrarbeit löste 2025 bei den Bürgern zunächst flächendeckende Empörung aus. Diese Ablehnung könnte man möglicherweise durch Steuerentlastungen bei Überstunden abmildern. Im Gespräch ist eine mögliche Steuerbefreiung bei Überstundenzuschlägen, die im Rahmen von arbeitsrechtlich angeordneten Überstunden gezahlt werden.
Die Mehrarbeit muss dabei die Wochenarbeitszeit (laut Tarif) von mindestens 34 Stunden überschreiten, wenn es keinen Tarifvertrag gibt, muss sie über 40 Stunden hinausgehen. Eine geplante Begrenzung ist bei maximal 25 Prozent des gesamten Grundlohns der Überstunde geplant.
Ein weiterer potenzieller Ansatz ist die Einführung einer sogenannten Aktivrente, die durch Steuerfreistellung von 2.000 Euro pro Monat finanziert werden könnte. Langjährig versicherte Personen und Menschen im gesetzlich vorgegebenen Altersrentenalter sollen hierbei begünstigt werden. Gültig sein soll der Freibetrag unabhängig vom Arbeitsstatus, Arbeitnehmer und Selbstständige profitieren gleichfalls. Aktivrentner sollen außerdem nicht mehr verpflichtet sein, Beiträge zur Arbeitslosenversicherung und Rentenversicherung zu zahlen.
Ob diese Steuerfreiheiten auch tatsächlich umgesetzt werden, ist Stand Oktober 2025 nicht klar. Pläne hierfür sind vorhanden, ab Januar 2026 wird bekannt sein, was davon wirklich kommt.

