BGH kippt einseitige Rentenkürzungsklausel in Riester-Verträgen
In einem richtungsweisenden Urteil hat der Bundesgerichtshof (BGH) eine bedeutende Vertragsklausel in der Welt der fondsgebundenen Riester-Rentenversicherungen verworfen. Diese Klausel erlaubte es Versicherern einseitig, die Rentenzahlungen nachträglich zu kürzen. Auslöser für das juristische Verfahren war eine Klage der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg gegen die Allianz Lebensversicherung. Laut Verbraucherschutzorganisationen betrifft das Urteil jedoch auch andere große Anbieter von Versicherungsprodukten.
Im konkreten Fall ging es um eine Regelung, die der Allianz das Recht einräumte, den Rentenfaktor zu senken, falls sich die Lebenserwartung ihrer Kunden unerwartet erhöhte oder die Rendite der Kapitalanlagen drastisch nachließ. Bereits im Januar hatte das Oberlandesgericht Stuttgart die Versicherung aufgefordert, sich nicht mehr auf diese Klausel zu berufen. Der BGH bestätigte nun weitestgehend dieses Urteil, indem er die Revision der Allianz zurückwies. Der zentrale Punkt des Richterspruchs betont, dass die Klausel Versicherten unangemessen benachteiligt, weil sie keine Anpassung nach oben vorsah, wenn sich die Umstände verbesserten.
Besonders brisant ist die Reichweite dieses Urteils. Ein Sprecher der Allianz erklärte, dass etwa eine Million ihrer Verträge, die zwischen Juli 2001 und Juni 2013 abgeschlossen wurden, betroffen sein könnten. Neuere Verträge seien hingegen frei von dieser umstrittenen Regelung, betonte er. Der Bund der Versicherten hebt hervor, dass die Entscheidung auch auf Verträge anderer Versicherer ausstrahlen könnte. Als Ergebnis könnten zahlreiche Verträge, die bis in die Mitte der 2010er-Jahre abgeschlossen wurden, von ähnlichen Anpassungen betroffen sein.

