Steigende Besorgnis: Vogelgrippe breitet sich in Deutschland aus
Die Vogelgrippe ist in Deutschland auf dem Vormarsch und sorgt für wachsende Sorge in der landwirtschaftlichen Branche. Nach Angaben des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) ist die Tierseuche mittlerweile weit verbreitet und betrifft kommerzielle Geflügelhalter in acht Bundesländern. Auch Bayern und Baden-Württemberg melden vermehrt Infektionsfälle. Einige Behörden haben daher eine Stallpflicht erlassen und Geflügelmärkte untersagt.
Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer von der CSU betonte die Dringlichkeit verstärkter Schutzmaßnahmen: "Vorrangig ist die Eindämmung des Virus, der Schutz der Tiere und die Vermeidung von Schäden für die Agrar- und Lebensmittelwirtschaft". Der Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft warnt vor Gefahren für die Tiergesundheit und Versorgungssicherheit, sollte nicht umgehend gehandelt werden.
Die Seuche, die insbesondere im Herbst durch den Vogelzug Vorrang gewinnt, zeigt ein beispielloses Ausmaß unter Kranichen. Beispielsweise wurden im Linumer Teichgebiet bei Berlin über 1000 tote Kraniche gefunden. Auch in Hessen und Berlin tauchen vermehrt Fälle auf, wobei auch Großbetriebe mit Legehennen und Mastputen betroffen sind. Allein im Oktober verzeichnet das FLI mehr als 21 Ausbrüche in Nutzgeflügel-Haltungen.
Gegenmaßnahmen umfassen die Keulung von Tieren und die Errichtung von Schutzzonen, um die Verbreitung einzudämmen. Die Tierseuchenkassen gewähren Entschädigungen für die gekeulten Tiere, deren Obergrenze die Regierung bei der EU erhöhen möchte. Zusätzliche Desinfektionsmaßnahmen sowie die Isolation des Geflügels sind vorgeschrieben.
"Viele von uns sind schwer verunsichert", äußert Georg Heitlinger, Vorsitzender des Geflügelwirtschaftsverbands Baden-Württemberg. Die anhaltende Bedrohung könne vor allem für Halter von Legehennen existenzbedrohend sein. Entschädigungszahlungen decken nur den Zeitwert der Tiere und keine Folgeschäden wie Vertragsstrafen. Die Branche bekräftigt die Notwendigkeit umfassender Vorsichtsmaßnahmen, auch wenn es praktikable Ausnahmen für Gänsehalter geben müsse.

