Staatsanwalt weist Pannenvorwurf in Steuer-Affäre zurück
Düsseldorf (dpa) - Die Düsseldorfer Staatsanwaltschaft hat den Vorwurf zurückgewiesen, die Identität der in der Schweiz strafrechtlichich verfolgten deutschen Steuerfahnder durch eine Panne verraten zu haben.
«Es ist völlig neben der Sache, von einer Panne zu sprechen», sagte Oberstaatsanwalt Ralf Möllmann am Dienstag. Zwar habe die Behörde tatsächlich die Namen der Beamten in einem Aktenvermerk genannt. Dies sei aber «völlig normal und rechtsstaatlich geboten».
Die Informationen seien die Grundlage für die Entscheidung der Gerichte gewesen, der Verwertbarkeit der Steuerdaten zuzustimmen. Dafür habe die Beschaffung transparent und nachvollziehbar in den Gerichtsakten dargestellt werden müssen.
Die Schweizer Justiz hat gegen drei nordrhein-westfälische Steuerfahnder Haftbefehl erlassen. Sie werden verdächtigt, Wirtschaftsspionage betrieben und das Schweizer Bankgeheimnis verletzt zu haben. Die Beamten sollen am Ankauf einer CD mit gestohlenen Daten deutscher Kunden der Credit Suisse beteiligt gewesen sein, von denen viele inzwischen als Steuerhinterzieher verurteilt sind.
Strittig ist, ob sich die Steuerfahnder beim Ankauf strafbar gemacht haben, etwa durch Anstiftung. «Wir gehen davon aus, dass die Beamten alles richtig gemacht haben», sagte Möllmann.
Die Staatsanwaltschaft hatte schon vor Monaten dementiert, dass durch sie der Name des österreichischen Vermittlers der Daten-CD an die Schweizer Behörden gelangt sei. Medienberichten zufolge soll der Tipp tatsächlich aus Österreich gekommen sein, wo der Mann versucht haben soll, einen Teil der Summe aus dem CD-Verkauf anzulegen. Er soll sich in Schweizer Untersuchungshaft erhängt haben.