Düsseldorf (dpa) - Die Düsseldorfer Staatsanwaltschaft hat den Vorwurf zurückgewiesen, die Identität der in der Schweiz strafrechtlichich verfolgten deutschen Steuerfahnder durch eine Panne verraten zu haben. «Es ist völlig neben der Sache, von einer Panne zu sprechen», sagte Oberstaatsanwalt Ralf ...

Kommentare

(7) k27656 · 03. April 2012
anstatt hier zu diskutieren, wer wann, wo und wie was falsch gemacht hat, sollten sich alle, welche damit zu tun hatten, mal fragen, warum die Leute, welche Steuern hinterzogen haben, indem sie ihr Geld in die Schweiz transferierten, wieder einmal mit einem blauen Auge im Großen und Ganzen davon gekommen sind. Die Diskussion, welche hier angeregt wird, führt doch eh zu nix - was soll dabei denn rauskommen?
(6) flowalder · 03. April 2012
@all: Die Steuerfahnder haben für den Ankauf der DVDs das deutsche Staatsgebiet nie verlassen, da ihnen die DVD in Deutschland angeboten wurde. Sie haben niemanden angestiftet, sondern der Informant ist von sich aus an die Fahnder herangetreten und hat seine Ware angeboten. Also hat keine Anstiftung stattgefunden, und schon gar keine Straftat im Ausland.
(5) tfischer73 · 03. April 2012
@4 Weder Steuerhinterziehen, Beihilfe zum Steurhinterziehen noch wissentlich gestohlene Daten zukaufen bzw. Anstiftung zum Datenklau ist moralisch richtig. @4 Das müssen wir uns nicht fragen ausser du stehst auf unendliche Diskussionen. Es bringt so wenig wie das Geschrei das durch die Politik geht, was uns zeigt das gewisse Kreise gar keine lösungen wollen.
(4) Redigel · 03. April 2012
@3: Ganz so einfach ist es nicht. Damit könnte man streng genommen sogar die Nürnberger Gesetze rechtfertigen... ist halt unser Land, da können wir Rassengesetze erlassen wie wir wollen. Ich finde den Ansatz von nationaler Rechtssprechung völlig daneben, wenn sie widerspruchslos als richtig, ausgelegt werden will... Klar handeln die Schweizer nach ihrem Recht legal, aber defintiv nicht moralisch richtig. @5: Korrekt und jetzt stellen wir uns die Frage nach dem Huhn und dem Ei...
(3) Illu-Kobold · 03. April 2012
man darf nicht vergessen, dass die Handlung auf Schweizer Boden ausgeführt wurde - wenn ich in die Schweiz fahre muss ich auch die Gesetze des Landes achten und kann nicht auf deutsches Recht pochen. Und in der Schweiz sind die deutschen Steuerfahnder halt nicht öffentlich-rechtlich unterwegs, sondern wie Zivilisten.
(2) Chris1986 · 03. April 2012
"Deutschland sollte die Vorstände der Schweizer Banken anklagen und Haftbefehle beantragen. Sie leisten Beihilfe zur Steuerhinterziehung." Sind denn deutsche Gerichte verantwortlich für Verfolgung von Straftaten die im Ausland begangen werden? Sind es überhaupt Straftaten im Rahmen deutscher Gesetze wenn sie nicht in Deutschland geschehen? Allerdings ist Hehlerei (nichts anderes ist die Aktion mit der Daten-CD gewesen) in der Schweiz strafbar und wird zu recht verfolgt.
(1) Big_Frog · 03. April 2012
Es ist normal, denn die Beamten haben gegen das schweizer Recht verstoßen und ich glaube nicht das Schäuble und Co das angewiesen haben. Gegen schweizer Bänker vorzugehen ist schon geradezu absurt,denn die Gesetze sind dort so und damit haben wir uns abzufinden.Unsere Aufgabe besteht darin Abfluß von illegal erworbenen Geldmittelnzu verhindern bzw. die Quelle der Mittel auszutrocknen und da haben wir versagt.
 
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