Sony verklagt eBay-Händler auf Millionen wegen gefälschter PS5-Produkte
Der Technologieriese Sony hat die juristische Kavallerie in Marsch gesetzt und eine Klage eingereicht, die in der Welt der Online-Marktplätze für ein Beben sorgt. Im Visier steht ein eBay-Händler, dem vorgeworfen wird, gefälschte Accessoires mit dem Branding der PlayStation 5 verkauft zu haben. Doch Sony begnügt sich nicht damit, den betroffenen Shop einfach nur schließen zu lassen. Der Konzern fordert eine Schadensersatzsumme in einer Höhe, die für den Verkäufer den finanziellen Ruin bedeuten würde und ein unmissverständliches Signal an alle Produktpiraten sendet.
Schutz des Marken-Heiligtums
Obwohl der PlayStation-Hersteller vielleicht nicht ganz so für seine streitlustige Ader bekannt ist wie der Branchenkollege Nintendo, hat das Unternehmen in der Vergangenheit bereits mehrfach bewiesen, dass es sein geistiges Eigentum mit Zähnen und Klauen verteidigt. Besonders als die PlayStation 5 noch neu auf dem Markt war, griff man hart durch. Zahlreiche Drittanbieter, die inoffizielle Konsolenabdeckungen – sogenannte Faceplates – herstellten, sahen sich schnell mit rechtlichen Schritten von Sony konfrontiert. Der Konzern sicherte sich schließlich im Jahr 2021 selbst das Patent für die austauschbaren Seitenteile und zementierte damit seinen alleinigen Anspruch.
Der juristische Paukenschlag: Eine Klage mit astronomischen Forderungen
Am 24. Oktober wurde nun, wie The Game Post zuerst berichtete, eine Klage gegen den eBay-Verkäufer mit dem kryptischen Namen „zaocuand-002“ eingereicht. In der Anklageschrift wird dem Händler vorgeworfen, PlayStation-Markenzeichen, Logos und Namen missbraucht zu haben, um „nicht autorisierte Produkte an ahnungslose Verbraucher“ zu verkaufen. Das primäre Ziel der Klage ist es, eine einstweilige Verfügung zu erwirken, die den Verkauf weiterer Fälschungen unterbindet und zur vollständigen Schließung des Shops führt. Der wahre Paukenschlag verbirgt sich jedoch in der finanziellen Forderung: Sony verlangt die schwindelerregende Summe von zwei Millionen US-Dollar für jede einzelne Nutzung des PlayStation-Warenzeichens. Obendrein sollen sämtliche Anwalts- und Gerichtskosten vom Beklagten getragen werden.
Ein Online-Shop unter dem juristischen Mikroskop
Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung hatte der betreffende Verkäufer über 700 Artikel in seinem eBay-Store gelistet, von denen jedoch nur etwa 40 einen Bezug zu PlayStation aufwiesen. Legitimes PS5-Zubehör schien sich nicht darunter zu befinden. Die Verkaufsstatistiken des Accounts weisen über 9.000 verkaufte Artikel aus, wobei unklar ist, wie viele davon unter den Geltungsbereich der Klage fallen. Selbst eine einzige Strafzahlung von zwei Millionen Dollar wäre für die meisten Online-Verkäufer eine existenzvernichtende Summe. Sollte Sony jedoch Recht bekommen, könnte dieser Betrag basierend auf dem Lagerbestand des Händlers noch erheblich ansteigen. Bisher hat eBay noch keine eigenständigen Maßnahmen gegen den Shop ergriffen, doch der Ausgang des Verfahrens könnte dies schnell ändern. Die Geschichte zeigt, dass Gerichte in ähnlichen Fällen oft zugunsten der Konsolenhersteller entscheiden, wie zahlreiche millionenschwere Urteile und Vergleiche zugunsten von Nintendo in der Vergangenheit belegen.


