Solar 9580 e.K. - Anleger erhalten Aufforderung zur Rückzahlung der Mehrwertsteuer – Handlungsempfehlungen von CLLB Rechtsanwälte

(lifepr) München, 11.11.2015 - München, Berlin 11.11.2015 – Datiert auf den 09.11.2015 erhielten eine Vielzahl von Anlegern der Solar 9580 ein Schreiben von Herrn Reiner Hamberger, in dem dieser darauf hinweist, „dass die im Rahmen der vertraglichen Pachtzahlung gezahlte Mehrwertsteuer zu Unrecht ausgewiesen sei und vom Pächter geschuldet sei“. Vor diesem Hintergrund fordert Herr Hamberger die Anleger nun auf, die erhaltene Mehrwertsteuer zurück zu zahlen.

Mehrere Anleger wandten sich nach Erhalt des Schreibens an CLLB und fragten, wie sie sich nun verhalten sollen. CLLB rät den Anlegern von Herrn Hamberger zunächst einen Existenznachweis der erworbenen Anlagen zu verlangen. Exemplarisch bietet sich hierfür folgendes Schreiben an:

„Sehr geehrter Herr Hamberger,

vielen Dank für Ihr Schreiben.

ich benötige einen Nachweis, dass die von mir erworbene Solaranlage auch tatsächlich existiert. Ich fordere Sie daher auf, mir bis spätestens

Mittwoch, den 18.11.2015

einen entsprechenden Nachweis zu übersenden. Sollte innerhalb vorgenannter Frist kein Nachweis eingehen, gehe ich davon aus, dass es die von mir erworbene Anlage nicht gibt, wie es auch im Fernsehbericht im MDR zu sehen war.

Mit freundlichen Grüssen

Vorname, Name“

Wie berichtet, wurden zwischenzeitlich von der Kanzlei CLLB mehrere Urteile gegen die Solar 9580 erstritten, in denen Herr Hamberger zur Zahlung ausstehender Pachtzinsen verurteilt wurde. Daneben wurde Herr Hamberger verurteilt, den Klägern die Anwalts- und Gerichtskosten in voller Höhe zu erstatten. Die ersten Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Solar 9580 verliefen erfolgreich. Die ersten von der Kanzlei CLLB vertretenen Anleger haben ihr Geld bekommen.

CLLB hält die Aufforderung zur Rückzahlung erhaltener Pachtzinsen in Höhe der darin enthaltenen Mehrwertsteuer zum gegenwärtigen Zeitpunkt für Sie für irrelevant, da den übersendeten Unterlagen nicht entnommen werden kann, inwiefern die Verpachtung an die jeweiligen Anleger überhaupt davon betroffen ist. Darüber hinaus kann den hier vorliegenden Solar9580 Unterlagen auch nicht entnommen werden, dass Zahlungsbedingung der Pachtzinsen war, dass Herr Hamberger dies in irgendeiner Art und Weise steuerlich geltend machen kann.

Die Kanzlei CLLB rät aufgrund der aktuellen Entwicklungen auf Seiten der Solar 9580, vermeintliche Ansprüche von einer auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Ggf. kommen auch Ansprüche auf Rückabwicklung in Betracht. Diese Ansprüche richten sich gegen Vermittler und Verkäufer der Solaranlagen. Im Falle der vollständigen Rückabwicklung, wären die Anleger so zu stellen, als hätten sie die Solaranlagen nie erworben.

CLLB Rechtsanwälte verfolgt die weitere Entwicklung und berichtet weiter.

Pressekontakt: István Cocron, CLLB Rechtsanwälte, Liebigstr. 21, 80538 München, Fon: 089/ 552 999 50, Fax: 089/552 999 90; Mail: cocron@cllb.de Web: www.cllb.de
Verbraucher & Recht
[lifepr.de] · 11.11.2015 · 17:10 Uhr
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