Schwarz-Rot plant Abschaffung des Lieferkettengesetzes
Die Bundesregierung will das seit 2023 geltende Lieferkettengesetz deutlich zurückfahren. Ein Gesetzentwurf des Bundesarbeitsministeriums sieht vor, die Berichtspflicht für Unternehmen abzuschaffen und Sanktionen künftig nur noch bei schweren Menschenrechtsverstößen zu verhängen. Nach Angaben von dpa und Reuters könnte das Kabinett bereits nächste Woche entscheiden.
Union und SPD setzen damit eine zentrale Vereinbarung ihres Koalitionsvertrags um. Beide Parteien hatten sich vorgenommen, Bürokratie abzubauen und Unternehmen von zusätzlichen Berichtspflichten zu entlasten. Laut Begründung zum Entwurf entfallen Bürokratiekosten von rund vier Millionen Euro jährlich.
Auch bei der Klausur der Fraktionsspitzen in Würzburg wurde das Thema behandelt. Im Beschlusspapier heißt es, das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz werde vollständig abgeschafft und durch die EU-Lieferkettenrichtlinie ersetzt, die bis Juli 2027 in nationales Recht umgesetzt sein muss.
Das Lieferkettengesetz verpflichtet Firmen bislang, Arbeits- und Umweltstandards entlang ihrer Lieferketten zu prüfen und darüber regelmäßig zu berichten. Die Wirtschaft kritisierte die Regelung als wettbewerbsverzerrend und zu aufwendig, während Befürworter betonten, dass menschenrechtliche und ökologische Risiken damit stärker in den Blick genommen würden.


