Schwangerschaftsabbrüche auf Rekordniveau – Debatte um Paragrafen und Versorgungslücken
Nach aktuellen Erhebungen des Statistischen Bundesamtes erreichten die Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland mit etwa 106.000 Fällen im vergangenen Jahr ein Hoch seit 2012. Damals waren 107.000 Fälle verzeichnet worden. Die Strafrechtlerin Liane Wörner sieht einen Zusammenhang mit der öffentlichen Diskussion um das Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche, das die Haltung und den Umgang mit dem Thema verändert habe. Sie betont, dass das Strafrecht nicht das geeignete Mittel sei, um ungewollte Schwangerschaften zu verringern, und spricht sich für eine kinderfreundliche Gesellschaft mit umfassender Unterstützung aus.
Die Abschaffung des §219a Strafgesetzbuch, das Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche, wurde bereits vom Bundestag beschlossen. Nun wird eine Entkriminalisierung von Abtreibungen in den ersten Wochen nach Empfehlungen einer Bundesregierungskommission intern diskutiert. Gesundheitswissenschaftlerin Daphne Hahn kritisiert die Stigmatisierung von Frauen und regionale Versorgungslücken, welche den Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen erschweren.
Parallel zu den Diskussionen um Schwangerschaftsabbrüche fordern Abgeordnete eine Überprüfung der von den Krankenkassen übernommenen nicht-invasiven Pränataltests (NIPT) auf Trisomie, die ethische Bedenken aufwerfen.
Die Mehrheit der Schwangerschaftsabbrüche im Jahr 2023 erfolgte nach der Beratungsregelung, wodurch sie innerhalb der ersten zwölf Wochen straffrei bleiben. Lediglich vier Prozent der Fälle wurden aus medizinischen Gründen oder nach Sexualdelikten vorgenommen. Die Eingriffe fanden vorwiegend in Arztpraxen oder operativen Zentren statt. (eulerpool-AFX)