Schwacher Rücklauf aus deutschen Dublin-Zentren: Bürokratische Tücken und unerwartete Herausforderungen
Der erhoffte Effekt der im März eröffneten Dublin-Zentren in Brandenburg und Hamburg lässt bisher auf sich warten. Die für eine zügige Rückführung von Migranten und Asylsuchenden in die zuständigen EU-Länder geschaffenen Einrichtungen konnten bislang lediglich eine geringe Anzahl von Überstellungen verzeichnen. So teilte das Brandenburger Innenministerium mit, dass aus dem Zentrum in Eisenhüttenstadt gerade fünf Asylsuchende nach Polen zurücküberstellt wurden, obwohl dort insgesamt 72 Migranten untergebracht waren. In Hamburg war die Bilanz nicht besser, hier wurden bis Ende August 38 Personen weitergeleitet, während 75 untergebracht waren.
Die Dublin-Zentren zielen auf die schnelle Rückführung in den jeweiligen Erstregistrierungsstaat innerhalb der EU ab, doch komplizierte Verfahren und die rechtlichen Bestimmungen der Dublin-Verordnung erweisen sich als hinderlich. Ein weiterer Hemmschuh sind verstärkte Grenzkontrollen und Zurückweisungen seit April, die laut Brandenburger Innenministerium die Zahl der Weiterleitungen reduzieren, da weniger Menschen mit einem Treffer im Eurodac-System aus Polen in die Zentren gelangen.
Zudem sind viele Migranten untergetaucht oder suchen Schutz im Kirchenasyl – von den ersten 72 im Brandenburgischen Zentrum befinden sich derzeit etwa 42 in einer dieser Situationen. Die Rechtmäßigkeit von Zurückweisungen an der Grenze bleibt umstritten, wie eine Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichtes im Juni zeigte. Diese stellte fest, dass Abweisungen ohne Klärung des zuständigen EU-Staates nicht zulässig sind. Dennoch hält Bundesinnenminister Alexander Dobrindt an der bisherigen Praxis fest.

