Schröder sagt öffentliche Befragung durch Untersuchungsausschuss zu
Die geplante Videovernehmung des ehemaligen Bundeskanzlers Gerhard Schröder im Rahmen des Untersuchungsausschusses des Schweriner Landtags zur Klimastiftung Mecklenburg-Vorpommern wird nun doch in öffentlichem Rahmen stattfinden. Schröders Anwalt hat in einem Schreiben bestätigt, dass der ehemaligen Kanzler die Anhörung im Beisein der zugelassenen Öffentlichkeit absolvieren wird, allerdings ohne Bildaufzeichnungen. Diese Regelung gilt generell für Zeugenvernehmungen im Sonderausschuss. Schröder wird am 17. Oktober von seinem Büro in Hannover aus zugeschaltet. Die Sitzung ist für den Vormittag angesetzt, um den gesundheitlichen Bedürfnissen Schröders Rechnung zu tragen.
Aufgrund seiner noch bestehenden Gefährdungssituation steht Schröder weiterhin unter Polizeischutz. Nachdem er im Frühjahr aufgrund einer Burnout-Erkrankung eine Aussage vor dem Ausschuss nicht wahrnehmen konnte, hatte Schröder im Juli seine Bereitschaft bekundet, sich per Videokonferenz in Hannover befragen zu lassen. Schröders frühere Tätigkeit für russische Energiekonzerne und seine Rolle bei der Nord Stream 2 AG, welche 20 Millionen Euro in die Klimastiftung MV investierte, sind von zentralem Interesse des Ausschusses. Es soll insbesondere beleuchtet werden, welche Rolle die Stiftung beim Bau der russischen Pipeline spielte und ob es potentielle Einflussnahmen seitens Russlands gab.
Der Unions-Obmann im Untersuchungsausschuss, Sebastian Ehlers, sieht Schröder als wichtigen Zeugen, um die "sozialdemokratische Spezialoperation Nord Stream 2 / Klimaschutzstiftung" aufzuklären. Die Union, die maßgeblich an der Initiierung des Sonderausschusses beteiligt war, pocht darauf, die Aufklärung rechtsstaatlich, konsequent und kompromisslos durchzuführen. Die Opposition erhofft sich durch Schröders Aussage Aufschlüsse über mögliche russische Einflussnahmen auf Entscheidungen der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommerns. Die Klimastiftung MV, die als Reaktion auf den russischen Angriff auf die Ukraine aufgelöst werden sollte, konnte aufgrund rechtlicher Hürden bisher nicht liquidiert werden. Die Landesregierung will sich jedoch vollständig aus der Stiftung zurückziehen.

