Schmidts Dienstwagen-Nutzung im Ausland war rechtlich zulässig
Berlin (dts) - Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidts Dienstwagen-Nutzung im Ausland war rechtlich zulässig. Die SPD-Ministerin hatte sich den Wagen von einem Chauffeur an ihren spanischen Urlaubsort Alicante fahren lassen, um dort zwei dienstliche Termine wahrzunehmen. Nach Dienstvorschrift ist dieses Vorgehen den Ministern zwar erlaubt, der Unmut in Partei und Bevölkerung ist jedoch groß, da außer der Gesundheitsministerin zu Zeiten der Wirtschaftskrise offenbar kein anderer Minister von diesem Recht Gebrauch macht. Ausnahme bilden nur der Außen- und der Innenminister, die aus sicherheitstechnischen Gründen ebenso wie die Kanzlerin und der Präsident dazu verpflichtet sind, ein Dienstfahrzeug zu nutzen. Der allem Anschein nach unversicherte Dienstwagen der SPD-Politikerin war in der vergangenen Woche in Alicante gestohlen worden.