Schmerzensgeld bei Einlassverweigerung wegen Hautfarbe

(lifepr) Düsseldorf, 26.02.2015 - Ein aus Burkina Faso stammender Mann hatte zusammen mit dem Münchener Ausländerbeirat insgesamt 25 Münchener Clubs mit Einlasskontrolle durch Türsteher für Testzwecke besucht; vier von fünf Clubs durfte er nicht von innen sehen. 20 Mal hieß es für ihn und seinen ebenfalls dunkelhäutigen Freund: Ihr kommt hier nicht rein. Ihre weißen Begleiter hatten dagegen keine Probleme, die Clubs zu betreten. Eine Münchner Diskothek muss dem Mann nun 500 Euro Schmerzensgeld zahlen. Der Clubbetreiber habe es zu unterlassen, dem Mann aufgrund seiner "Rasse oder seiner ethnischen Herkunft" den Einlass in die Diskothek zu verweigern, entschied das Gericht. Laut ARAG Experten muss der Club auch die Anwaltskosten übernehmen (AG München, Az.: 159 C 278/13).
Finanzen & Versicherungen
[lifepr.de] · 26.02.2015 · 09:58 Uhr
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