Schärfere Strafen gegen Kinderpornografie im Web

Straßburg (dpa) - Die Strafen im Kampf gegen Kinderschänder und Kinderpornographie im Internet werden in Zukunft in der EU schärfer.

Kinderschändern sollen bis zu zehn Jahren Haft drohen. Die EU-Länder sollen verpflichtet werden, anstößige Websites zu löschen. So steht es in dem Gesetzesvorschlag, den das EU-Parlament am Donnerstag in Straßburg mit großer Mehrheit verabschiedet hat.

Die Regeln sollen bis zum Jahresende in Kraft treten. Verurteilte Sex-Straftäter sollen in allen EU-Ländern ein Berufsverbot für die Arbeit mit Kindern bekommen.

In Deutschland gelten die meisten derartigen Bestimmungen schon. Websites mit Kinderpornographie werden in Deutschland seit einigen Monaten mit Erfolg und sehr rasch gelöscht.

In diesem «Paket» sind Mindeststrafen für 20 kriminelle Handlungen aufgelistet. Das beginnt beim Online-«Grooming», also der Kontaktaufnahme zu einem Kind im Internet mit der Absicht, es sexuell zu missbrauchen, bis hin zum Kindersextourismus im Ausland. «Es wird leichter, Verbrechen gegen Kinder vorzubeugen und zu verfolgen und wir stärken den Schutz der Opfer», sagte EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström.

Die EU-Kommission hat in diesem Zusammenhang Deutschland eine Frist von zwei Monaten gesetzt, um die EU-Vorschriften zur Vorratsdatenspeicherung umzusetzen. Diese Richtlinie schreibt Telekommunikationsbetreibern und Internetanbietern zwingend vor, Verbindungs- und Standortdaten für die Strafverfolgung zu speichern.

Das Bundesverfassungsgericht hatte vor längerer Zeit die Gesetze dazu aufgehoben, ohne dass die Regierung in Berlin bislang die Kommission über einen neuen Anlauf unterrichtet hätte. Die Verzögerung bei der Umsetzung der Richtlinie könnte negative Auswirkungen auf den Binnenmarkt für elektronische Kommunikation sowie auf die Fähigkeit von Justiz- und Polizeibehörden haben, schwere Straftaten zu verfolgen, teilte die Kommission mit.

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EU / Justiz / Internet
27.10.2011 · 15:42 Uhr
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