Rückschlag für Tunnelgegner: Bundesverwaltungsgericht bestätigt Elbquerung
Das Ringen um den Elbtunnel als Kernstück der Küstenautobahn A20 hat einen vorläufigen Höhepunkt erreicht. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am Dienstag zwei gegen den Bau gerichtete Klagen abgelehnt und somit den Weg freigemacht für das ambitionierte Infrastrukturprojekt, das Schleswig-Holstein und Niedersachsen miteinander verbindet. Das Urteil entfaltet seine Wirkung unmittelbar auf den Teil der Elbquerung, der sich auf schleswig-holsteinischem Gebiet befindet.
Die Diskussion um den Elbtunnel bei Glückstadt – ein Projekt, das sowohl für die Wirtschaft als auch für die kulturelle Vernetzung der angrenzenden Bundesländer hohe Bedeutung hat – war von verschiedenen Seiten kritisch beäugt worden. So hatten der Betreiber der Elbfähre und die Umweltverbände Nabu und BUND ihre Bedenken in Form juristischer Klagen formuliert, jedoch ohne Erfolg. Die Freude darüber bei der schleswig-holsteinischen Verkehrsbehörde sowie den Verantwortlichen der mit der Planung betrauten Deges ist entsprechend groß. Verkehrsminister Claus Ruhe Madsen zeigte sich hinsichtlich der wirtschaftlichen und kulturellen Mehrwerte, die der Tunnel bringen wird, optimistisch.
Das Unternehmen FRS Elbfähre, welches die Klage als Schutzmaßnahme für künftige Schadenersatzforderungen gesehen hat, zeigte sich trotz der verlorenen juristischen Auseinandersetzung zufrieden – die Rechtsansprüche seien gewahrt. Für die Gruppe, die mehrere Fährlinien inklusive der Syltfähre und des "Halunder Jet" betreibt, stellt der Tunnel eine ernsthafte Bedrohung nur für den lokalen Fährbetrieb dar, nicht aber für die gesamte FRS-Gruppe.
Rückblickend war schon 2016 eine Gerichtsentscheidung zu Gunsten der Tunnelgegner ausgefallen, die indes aufgrund von Mängeln in der Öffentlichkeitsbeteiligung zu einem Planänderungsbeschluss führte. Die neuerliche Klage gegen diesen Beschluss fiel nun zugunsten der Deges aus, deren gründliche Vorbereitungsarbeit in Sachen Wirtschaftlichkeit und Umweltverträglichkeit vom Gericht ausdrücklich anerkannt wurde. Der Industrie- und Handelskammer-Präsident Hagen Goldbeck deutet die Entscheidung als ein positives Omen – "Licht am Ende des Tunnels."
Das A20-Projekt, das den Ausbau der Autobahn Richtung Nordwest umfasst und auf Niedersachsen bei Drochtersen mit einem Autobahnkreuz enden soll, wartet nun darauf, dass angrenzende Abschnitte gerichtlich geklärt werden. Minister Madsen setzt dabei auf eine zügige Entscheidungsfindung, sodass die Bauphase ohne Verzögerungen eingeleitet werden kann. (eulerpool-AFX)