Ritter Sport im markenrechtlichen Showdown um quadratischen Haferriegel
Das Landgericht Stuttgart widmet sich einer bemerkenswerten Auseinandersetzung zwischen dem namhaften Schokoladenhersteller Ritter Sport aus Waldenbuch und der Mannheimer Firma Wacker. Im Mittelpunkt des Prozesses steht ein quadratischer Haferriegel, der im Verdacht steht, das seit 1996 geschützte dreidimensionale Markenrecht von Ritter Sport zu verletzen. Wacker hatte sein Produkt, das "Monnemer Quadrat Bio", vor etwa einem Jahr auf den Markt gebracht und sorgte damit prompt für Unmut beim schwäbischen Traditionsunternehmen.
Ritter Sport fordert nun, dass Wacker auf die bisherige Verpackung verzichtet und ausgelieferte Produkte zurückruft. Der Haferriegel von Wacker, entwickelt von einem kleinen Team von etwa 30 Mitarbeitern, soll seine designten Inspirationen aus der urbanen Struktur Mannheims ziehen, die für ihre quadratische Anordnung bekannt ist.
Doch trotz des Versuchs, eine lokale Hommage zu erweisen, erinnert die Verpackungsform augenscheinlich an die ikonische Ritter Sport Tafel. Wenngleich die Hafervariante kleiner als das Original in 100-Gramm-Größe ist, bestehen auffällige Ähnlichkeiten in der Formgebung. Ritter Sport verweist auf die prominente Wiedererkennbarkeit der quadratischen Verpackungsform und betont eine potentielle Kollisionsgefahr im Markt. Schließlich handle es sich sowohl beim Haferriegel als auch bei Schokolade um Produkte, die dieselbe Zielgruppe ansprechen könnten.
Wacker hingegen ist entschlossen, die Vorwürfe zurückzuweisen. Laut Anwältin Tamara Moll unterscheidet sich der Haferriegel klar in Produktform und Konsumverhalten von der klassischen Schokolade. Man habe sogar alternative Formen angeboten, jedoch ohne Erfolg in der Schlichtung. In der Vergangenheit hat Ritter Sport bereits Zähigkeit und Durchsetzungsvermögen bewiesen, wie im Prozess gegen Milka.
Ob das Gericht in Stuttgart allerdings bereits am Dienstag ein Urteil fällen wird, bleibt abzuwarten.

