Richter: Hartz-IV-Urteil erhöht Ansprüche nicht

27. Februar 2010, 14:55 Uhr · Quelle: dpa
Berlin (dpa) - Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Hartz IV begründet nach Erläuterungen des scheidenden Gerichtspräsidenten keinen Anspruch auf eine Erhöhung der Regelsätze.

Die vom Gericht geforderten zusätzlichen Leistungen für Kinder wie Schulbücher oder Taschenrechner könne der Staat auch in Form von Sachleistungen erbringen, sagte Hans-Jürgen Papier der «Welt am Sonntag». Bedenken gegen eine Arbeitspflicht für Hartz-IV-Empfänger hielt Papier für unbegründet. Das heiß diskutierte Urteil war am 9. Februar vom Ersten Senat des Bundesverfassungsgerichtes unter seinem Vorsitz gefällt worden.

Nach Ansicht des Vorsitzenden der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Volker Kauder, können Hartz-IV-Leistungen für besondere Ereignisse wie Klassenfahrten aus dem Regelsatz herausgerechnet werden. Dafür könne es Gutscheine geben, sagte Kauder dem «Hamburger Abendblatt» (Samstag). Der Staat könnte auch den Nachhilfe- oder Musikunterricht über Gutscheine fördern. Für mehr Sachleistungen plädierte auch der stellvertretende FDP-Vorsitzende Andreas Pinkwart. «Das könnten kostenlose Schulessen sein, Übermittagsbetreuung oder auch Nachhilfe», sagte Pinkwart der «Wirtschaftswoche».

Papier sagte, die Festlegung der Regelsätze für Hartz IV - derzeit 359 Euro - sei nicht Sache des Verfassungsgerichts, sondern liege in der Gestaltungskompetenz des Gesetzgebers. «Ein bezifferbarer Anspruch ist dem Grundgesetz nicht zu entnehmen.» Es sei Aufgabe der Politik, auf der einen Seite für Solidarität mit denjenigen zu sorgen, die sich nicht selbst helfen können, vor allem auch den betroffenen Kindern. «Auf der anderen Seite muss bedacht werden, dass die Mittel dafür vom Steuerzahler aufgebracht werden.»

Papier unterstrich, er habe keine verfassungsmäßigen Bedenken gegen die in der Politik diskutierte Arbeitspflicht für Hartz-IV- Empfänger. «Juristisch handelt es sich genau genommen nicht um Pflichten, sondern um Obliegenheiten zur Erlangung einer Leistung», sagte Papier. «Und die sind im geltenden Recht durchaus schon vorgesehen. Wer eine zumutbare Arbeit ohne triftige Gründe ablehnt, muss mit einer Leistungskürzung rechnen.»

Kauder forderte, dass alle Bundesländer die vorgesehenen Sanktionen anwenden, wenn Hartz-IV-Empfänger Jobangebote ablehnen. «Die Arbeitsagenturen und Kommunen in allen Bundesländern sind aufgerufen, nicht nur zu fördern, sondern auch zu fordern.» Eine Änderung der Vorschriften lehnte der CDU-Politiker jedoch ab: «Schärfere Sanktionen als die bestehenden sind in einem Sozialstaat nicht möglich.» Nach dem Gesetz müssen Arbeitslose, die mehrfach Vermittlungsangebote ohne stichhaltige Begründung ablehnen, mit einer Kürzung oder im Extremfall sogar mit einer Streichung ihrer Unterstützung rechnen.

Die SPD warnte die schwarz-gelbe Koalition davor, die Zahl der Arbeitsvermittler abzubauen und die Mittel für die aktive Arbeitsmarktpolitik zu kürzen. Entsprechende FDP-Pläne hätten eine «verheerende Wirkung», sagte SPD-Partei- und Fraktionsvize Olaf Scholz der Deutschen Presse-Agentur dpa. Ohne diese Förderung könne man Arbeitslosen nicht zu einer Beschäftigung verhelfen. «Es wäre dann auch nicht mehr möglich, diejenigen, die gar nicht arbeiten wollen, herauszufinden und mit Leistungskürzungen zu sanktionieren», sagte der frühere Bundesarbeitsminister.

Arbeitsmarkt / Soziales
27.02.2010 · 14:55 Uhr
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